Frage an Petra Bierwirth von Matthias D. bezüglich Umwelt
ehr geehrte Frau Biereworth,
wie begründen Sie, dass der Anlagenbegriff für PV Anlagen einen Bestandsschutz für vor 2009 errichtete Anlagen gewährt, für Biogasparks die SPD sich aber gegen eine Bestandschutz ausspricht.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung bzgl. des Antrags der FDP im Bundestag zum Bestandschutz auch folgende Punkte:
- von Insolvenz sind vorwiegend Kleinanleger betroffen
- Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen gehen verloren
- Wärmeversorgung von Haushalten wird gefährdet oder zumindest verteuert
- Finanzierungskredite der Banken gehen durch die Insolvenzen verloren
- Verschärfung der Bankenkrise durch zusätzliche Insolvenzen
- Marktführerschaft Biogas wird geschwächt
Sollte es keinen Bestandschutz geben, so ist die Lösung die BHKWs mehr als 700m auseinanderzustellen. Das bedeutet unötige Investitionen. Ich persönlich kann das dafür nötige Eigenkapital als Kleinanleger nicht aufbringen. Mein Geld wäre verloren. Schlußendlich würde dafür nur Geld aus dem Fenster geworfen. Die von der SPD verfolgten Ziele würden dadurch dennoch nicht erreicht.
Derzeit ist es so, dass eine Anlage (die ersten 500kW) in einem solchen "Biogaspark" erhöht vergütet wird. Die Freude bei den Kleinanlegern dieser Anlage ist natürlich groß. Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung der Anleger zwischen den verschiedenen "Kleinanlagen" im Park? Glück für den, der zufällig in der richtigen KG gelandet ist?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie zu den angesprochene Punkten kurzfristig Stellung nehmen würden. Meine Biogasbeteiligung hat ein massives Liquiditätsproblem. Wenn hier nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen eine Entscheidung herbeigeführt wird, wird die Anlage Insolvenz anmelden müssen.
Vielen Dank
M. Dammann