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Frage von Michael B. •

Frage an Peter Winter von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Winter,

zu Ihrer Antwort vom 20.9. an Herrn K. möchte ich Ihnen eine Frage stellen. Doch zunächst ein kleiner Hinweis: In dem von Herrn K. erwähnten Urteil (OVG Berlin 6.4.2006 Az. OVG 3 B 3.99) geht es nicht um die Beobachtung der Partei "Die Republikaner" sondern um die ausdrückliche Bestätigung deren Verfassungstreue! Ich empfehle Ihnen auch die Lektüre des Heftes Nr. 7 „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ vom 15.7.2004. Dort schreibt Prof. Dr. Dietrich Murswiek von der Freiburger Universität auf S. 773 – linke Spalte: »Der Verfassungsschutzbericht ist der moderne Pranger«“ (aber nur für „rechts“, wie Prof. Muswiek auch feststellte).
Und auf gleicher Seite rechte Spalte – 3. Absatz heißt es: »Es liegt auf der Hand, dass die beschriebenen Funktionen und Wirkungen des Verfassungsschutzberichtes die Meinungsfreiheit und – je nach Art der betroffenen Organisationen – auch die Parteienfreiheit oder z.B. die Pressefreiheit auf sehr schwerwiegende Weise beeinträchtigen, außerdem auch das Persönlichkeitsrecht und die Chancengleichheit der politischen Parteien bzw. das Recht auf Gleichbehandlung«

S. 774 – linke Spalte: ».... pflichtbewusste Amtswalter sich irren können oder das zweitens politische Macht missbraucht werden kann. Es ist also denkbar, dass in einem Verfassungsschutzbericht nicht nur Verfassungsfeinde als Extremisten markiert werden, sondern hin und wieder auch eine Organisation, die in Wirklichkeit keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt« (wie dies jahrlang mit den Republikanern erfolgte).

Nun zur Frage: Warum machen Sie das? Warum versuchen Sie Ihren politischen Mitbewerber, mit solchen Behauptungen zu diskreditieren? Wie vereinbaren Sie das persönlich mit dem Thema Chancengleichheit? Können Sie sich vorstellen, wie man sich fühlt, wenn man als anständiger und engagierter Bürger als "vom Verfassungsschutz beobachtet" stigmatisiert wird? (zum Glück ist das jetzt vorbei)

Mit freundlichen Grüßen
Michael Brand

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