Frage an Peter Winter von Paul K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Winter,
aus gegebenen Anlass möchte ich Sie, Herr Winter zu einem, mir wichtigem Thema kontaktieren. Ich bin nun seit einigen Monaten erfolgreich, mit Hilfe der sogenannten elektrischen Zigarette vom klassischen Rauchen mit all ihren schädlichen Nebenwirkungen weggekommen. In den letzten Tagen und Wochen jedoch kommt es durch den Ministererlass in NRW (Fr. Steffen) und verschiedenen Städten zu Unsicherheiten im Umgang mit diesen Dampfgeräten.
Meine Frage an Sie.
Wie steht der bayrische Landtag zu diesem Thema ?
Ist von der bayrischen Staatsregierung in Bezug der Reglementierung der Beschaffung und Benutzung dieser Dampfgeräte etwas geplant ?
Ich möchte natürlich mit dieser Anfrage keine schlafenden Hunde wecken, sondern spreche im Namen von vielen Anwendern am bayrischen Untermain.
mit freundlichem Gruß,
Paul Karl
Sehr geehrter Herr Karl,
durch die Urlaubszeit zum Jahreswechsel hat sich meine Antwort leider etwas verzögert. Ich bitte dies zu entschuldigen!
Zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit dem Thema E-Zigaretten wurde ich bisher noch nicht konfrontiert und habe deshalb hierzu eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit eingeholt, die ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe.
"Aktuelle Rechtslage:
- E-Zigaretten zur Rauchentwöhnung und die dazugehörigen nikotinhaltigen
Liquide unterliegen nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung i.d.R.
dem Arzneimittelgesetz mit entsprechenden Pflichten hinsichtlich Zulassung
(durch das BfArM) und Vertrieb (Apotheken).
- E-Zigaretten ohne Liquide oder mit nicht-nikotinhaltigen Liquiden sind
i.d.R. keine Arzneimittel und unterliegen damit auch nicht dessen
Beschränkungen
- die Einstufung des konkreten Produkts erfolgt aber immer im Einzelfall
durch die Regierungen
Zukünftige Entwicklung:
- von Seiten des StMUG ist derzeit keine Änderung an der o.g. Vorgehensweise
geplant, bis das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission in dieser
Sache fest steht
- wie E-Zigaretten zukünftig von der Kommission eingestuft werden ist noch
offen; derzeit scheint die Kommission E-Zigaretten offenbar nicht als
Arzneimittel einzustufen; ebenfalls offen ist noch, ob E-Zigaretten nach der
geplanten Novelle in die Tabakrichtlinie aufgenommen werden
Was die Benutzung der E-Zigaretten anbelangt:
Die gängigen E-Zigaretten, die ein Liquid verdampfen, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Gesundheitsschutzgesetzes. Vom Rauchverbot sind nur solche Zigaretten erfasst, die gesundheitsgefährdenden Rauch an die Umgebung abgeben."
Mit den besten Wünschen für Sie verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Peter Winter MdL
Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen