Frage an Peter Winkelmann von Wilk S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland . Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Menschen zwangsweise zu behandeln ist in meinen Augen ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, gesetzliche Schwellen dies zu ermöglichen können gar nicht hoch genug angesetzt sein und ich unterstütze daher die Kritik an der aktuellen Regelung. Hier muss nicht nur auf Landesebene ergänzt sondern auch auf Bundesebene im Sinne der Betroffenen nachgebessert werden.