Frage an Peter Wilhelm Dröscher von Patrick W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dröscher
Ich bin nun seit drei Jahren in der aktiven Freiwilligen Feuerwehr. Wir haben bei uns in der Einheit seit dem es die neue Führerscheinreglung gibt das Problem des chronischen Fahrermangels in, da laut der neuen Regelung mit einem Klasse B Führerschein höchsten 3,5Tonen bewegt werden dürfen, aber unser Feuerwehrfahrzeug eine Normbeladung von 4,6 Tonnen hat.
Nun wollte ich Sie fragen, was sie dagegen unternehmen würden, da es den angekündigten „Feuerwehrführerschein“ immer noch nicht gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Webler
Sehr geehrter Herr Webler,
Mein Wissenstand ist, dass die Umsetzung der so genannten "einfachen" Fahrberechtigung, nämlich die Möglichkeit zur Erteilung von Fahrberechtigungen für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen an Mitglieder der vorgenannten Organisationen unmittelbar vor dem Abschluss steht. Ich gehe davon aus, dass die Verordnung, noch in dieser Legislaturperiode, also vor dem 18. Mai, in Kraft treten wird. Damit wäre Ihrem Anliegen Rechnung getragen.
Es ist aber darüber hinaus beabsichtigt, diese Regelung auch auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bzw. auf Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) auszudehnen. Dazu gibt es eine von Rheinland-Pfalz mitgetragene Bundesratsinitiative zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Das würde weitere Erleichterungen für die Freiwilligen Feuerwehren und die anderen genannten Organisationen mit ehrenamtlichen Kräften bedeuten. Hier ist vor einer Umsetzung auf Landesebene allerdings zunächst das weitere Verfahren auf Bundesebene abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Wilhelm Dröscher