Frage an Peter Wilhelm Dröscher von Klaus P. bezüglich Gesundheit
Diabetes ohne Blutzuckermessung ist wie Fahren ohne Führerschein. Blutzuckermessungen sind für das Krankheitsmanagement von Diabetikern dringend notwendig. Trotzdem soll die Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen auf Kosten der Krankenversicherung erheblich eingeschränkt werden.
Was ist Ihre Position zu diesem Problem?
Sehr geehrter Herr Peters,
Nach § 31 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Harn- oder Blutzuckerstetstreifen, die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen allerdings nicht überschreiten. Die Festlegung über die erforderliche Zahl trifft zunächst der behandelnde Arzt je nach individuellem Krankheitsbild und Art der Therapie.
Nun hat ein Prüfungsbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) aus dem Jahr 2009 dazu geführt, dass der Unterausschuss Arzneimittel des GBA (Gemeinsamer Bundeaausschuss) im vergangenen Jahr den Beschluss gefasst hat, die Erstattungsrichtlinien zu ändern. danach soll tatsächlich die Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen für die orale Diabetestherapie eingeschränkt werden.
Patientenorganisationen und auch Ärzte widersprechen diesem Vorhaben mit Recht. Von einer solchen Einschränkung wären ca. 4 Millionen Menschen in der Bundesrepublik betroffen, auch ich teile die Meinung, dass die regelmäßige Selbstmessung ein wichtiger Bestandteil der Behandlung sein muss. Ich hoffe, dass die Interessen der Patienten Berücksichtigung finden, entscheiden wird aber letzlich der GBA, der mit Vertretern der Äzteschaft, der Krankenhäuser und der gesetzlichen Krankenkassen auf der Bundesebene besetzt ist. Auf diese Gremium hat die Landespolitik keinen direkten Einfluß.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Wilhelm Dröscher MdL