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Peter Wichtel
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Frage von ULRICH E. •

Frage an Peter Wichtel von ULRICH E. bezüglich Verbraucherschutz

GEZ GEBUEHRENEINZUG,
zuerst Ihnen ein erfolgreiches Jahr bei der Arbeit fuer uns Einwohner der BRD und des Wahlkreises.

Meine Frage
Wie kann ein Staatsvertrag geschlossen werden, in dem Gebuehren erhoben werden bei denen keine Leistung vom Einwohner abgerufen wird?
Wir sind Deutsch- Amerikaner und leben in Muehlheim nur fuer 3 - 4 Monate im Sommer. Trotzdem sollen wir ganzjaehrig Gebuehren fuer die ARD und ZDF, Radio und Fernsehen bezahlen. Wir koennen nachweisen dass wir nur temporaer in Deutschland wohnen.

Hasben Sie darauf eine schluessige Antwort.

Wir freuen uns darauf.

Freundlichen Gruss
Ulrich Eisele

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eisele,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Thematik der Rundfunkgebühren. Gerne will ich im Folgenden darauf eingehen, kann dies allerdings nur bedingt tun.
Hintergrund ist, dass ich als Bundestagsabgeordneter nicht der richtige Ansprechpartner bin. Die Medien- und Rundfunkpolitik fällt in Deutschland in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer, der Bund hat hier keine Kompetenzen. Vor diesem Hintergrund ist auch die jüngst erfolgte Reform der Rundfunkgebühren und die Einführung der „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2010 beschlossen und in der Folge von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert worden. Ich möchte Sie daher bitten, sich insbesondere an die Hessische Landesregierung bzw. Ihren zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden.

Unabhängig davon gilt es im Hinblick auf die Rundfunkgebühren zunächst hervorzuheben, dass zum 01. Januar des neuen Jahres 2013 eine Umstellung des Gebührenmodells erfolgt ist, da das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß ist. Vor diesem Hintergrund haben sich die Länder für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden, bei der jeder Haushalt einmal bezahlt - egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. So gehören nicht nur die von vielen als Belastung empfundenen Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter der Vergangenheit an, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird. So wir das Gebührensystem insbesondere unbürokratischer.

Die Beitragspflicht besteht im Rahmen der Reform der Rundfunkgebühren meines Wissens unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks trägt daher bei, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.

Vor diesem Hintergrund lässt sich meiner Ansicht nach auch die von Ihnen geschilderte Situation im Hinblick auf Ihre Beiträge erklären. Die Beitragspflicht besteht, da Sie – unabhängig von Ihrer tatsächlichen Präsenz - in der Stadt Mühlheim gemeldet sind und hier einen Mietvertrag unterzeichnet haben.

Für weiterführende Informationen empfehle ich wie bereits skizziert den Kontakt zu den verantwortlichen Landespolitikern.
Auch ein Besuch der eigens eingerichteten Seite www.rundfunkbeitrag.de mag hilfreich sein. Der Internetauftritt der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender, des ZDF und des Deutschlandradios bietet neben zahlreichen Informationen auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Hier können Sie Ihr Anliegen möglicherweise direkt vorbringen.

Ich hoffe dass meine Antwort hilfreich für Sie war und grüße Sie herzlich aus Berlin.

Peter Wichtel