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Peter Wichtel
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Frage von Thomas B. •

Frage an Peter Wichtel von Thomas B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wichtel!
Es ist unglaublich!Eine Fahrpreiserhöhung bei Fernreisen um 4,6 %, die Online-Platzkartenpreiserhöhung von 2,50 auf 4,00 Euro und der Wegfall von Sparpreis 25 und 50 ergibt in der Summe eine immense Preiserhöhung!
Während ich in der Vergangenheit mit der Kombination von Sparpreis 25 oder 50 mit meiner Bahncard 25 für eine Fahrt Hannover - Berlin - Hannover mit ICE und Platzkarten
zwischen 48 und 58 EURO bezahlt habe, muss ich nunmehr einen Preis von 84 EURO kalkulieren!

Eine Frechheit, zu behaupten, die Sparpreise wurden selten in Anspruch genommen! Bei der Buchung war es in der Vergangenheit immer schwierig, noch Sparpreise zu bekommen.
Entweder, das Angebot war zu knapper als beworben oder der Zuspruch zu groß - aber irgendetwas stimmt hier nicht in der Argumentation der Bahn!
Es fällt schwer, bei einer derartigen Erhöhung, noch für die Bahn zu werben.

Wie stehen Sie, als Eigentümer der Bahn (BUND), zu dieser exorbitanten Erhöhung und was sehen Sie für Möglichkeiten, wieder attraktive Angebote in ausreichender Zahl anzubieten?

Viele Grüße

Thomas Bechinie

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bechinie,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail bezüglich der Thematik der Fahrpreiserhöhung der Deutschen Bahn AG. Gerne will ich im Folgenden auf die Thematik eingehen.

Zunächst kann ich natürlich nachvollziehen, dass Sie über die Erhöhung der Preise der Deutschen Bahn AG verärgert sind. Dennoch gilt es gleichzeitig zu beachten, dass die DB im vergangenen Jahr auf eine Preiserhöhung im Fernverkehr verzichtet hat. Auch muss beachtet werden, dass sich das Unternehmen, dessen Betriebskosten zu einem Großteil auf Energiekosten zurückzuführen sind, mit den gestiegenen Energiepreisen auseinandersetzen muss. Vor diesem Hintergrund erscheint mir eine Anhebung der Preise um durchschnittlich 3,9 Prozent im Fernverkehr sowie 2,7 Prozent im Nahverkehr - womit sich die DB AG im Übrigen im Rahmen der Inflationsrate bewegt - nicht überzogen.

Auch ein Vergleich mit den Nahverkehrsverbünden belegt, dass die Preise der Deutschen Bahn seit dem Jahr 2002 hier wesentlich geringer gestiegen sind. Während die Preise bei den Verkehrsverbünden zwischen 2002 und 2012 um 37 Prozent angehoben wurden, sind die Preise bei DB Regio um circa 30 Prozent, die Preise bei DB Fernverkehr sogar nur um rund 15 Prozent gestiegen.

Zu begrüßen gilt es meiner Ansicht nach zudem, dass man seitens der DB AG Kundengruppen mit kleinem Geldbeutel im Rahmen der Fahrpreiserhöhung bewusst nicht stärker belastet. Die Jugend Bahn-Card 25 bleibt mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 10 Euro und Gültigkeit bis einschließlich des 18. Lebensjahres preisstabil, selbiges gilt auch für die ermäßigte Bahncard 25 für Schüler, Studenten und Senioren für 39 Euro in der 2. Klasse.

Mir als Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist insbesondere wichtig, dass die Zuverlässigkeit der Zugverbindungen der Deutschen Bahn AG zunimmt. Seit Dr. Peter Ramsauer das Bundesverkehrsministerium und Dr. Rüdiger Grube den DB-Konzern übernommen haben, haben sich die Verhältnisse bei der Bahn diesbezüglich aber bereits wesentlich verbessert. Konzernchef Grube hat gezeigt, dass er gewillt ist, die frühere Leistungsfähigkeit und die geschätzte Zuverlässigkeit der DB wieder herzustellen.

Bezüglich Ihrer Frage nach Möglichkeiten, wieder andere Angebote anzubieten, gilt es an dieser Stelle anmerken, dass das Eingreifen des Bundes und insbesondere des Parlamentes in die Preisgestaltung der DB AG nur schwer möglich ist. Eine Einflussnahme auf das Bahnpreissystem ist – im Gegenteil - wegen Rechtswidrigkeit abzulehnen, da Eisenbahnen des Bundes nach Artikel 87e Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. November 2011 (2 BvE 3/08) bestätigt, dass mit der im Grundgesetz nunmehr vorgesehenen Führung der Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form deren kommerzielle Ausrichtung abgesichert und ihnen ein Bereich unternehmerischer Selbstbestimmung eingeräumt werden sollte.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes werden Mitgestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages an unternehmerischen Einzelentscheidungen der Deutschen Bahn AG unter keinem verfassungsrechtlich denkbaren Gesichtspunkt für möglich erachtet. Das BVerfG führt vor diesem Hintergrund aus: „Räumte man dem Deutschen Bundestag jenseits der legislativen Mitgestaltungsmöglichkeit Beteiligungsrechte an unternehmerischen Einzelentscheidungen der Deutschen Bahn AG ein, würde deren Fähigkeit zum verfassungsrechtlich gewollten Handeln nach marktwirtschaftlicher Handlungsrationalität in erheblichem Maße beeinträchtigt.“

Ich hoffe dass meine Antwort hilfreich für Sie war und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Peter Wichtel