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Peter Wichtel
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Frage von Melanie G. •

Frage an Peter Wichtel von Melanie G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Wichtel,

vor kurzem wurde von der Regierungskoalition im Rahmen der Gesetzgebung zum Atomausstieg eine einseitige Lastenverschiebung der Netzkosten zugunsten großer Stromfresser aus der Industrie beschlossen. Dies wird eine drastische Erhöhung der Stromkosten für private Nutzer zur Folge haben, während zukünftig Unternehmen mit besonders hohem Verbrauch weniger oder gar keine Gebühren zahlen müssen.
Wie können sie eine solche Haltung vertreten?
Das ist genauso, als ob man einem Schüler, der ständig schwänzt und keine Hausaufgaben macht, aber aus einer Ärzte- und Juristenfamilie stammt zur Belohnung das Abitur schenkt, während man einem fleißigen und guten Schüler, der aber aus einer sozialschwachen, Hartz IV bedürftigen Familie kommt lauter Sechser verpaßt und ohne Abschluss von der Schule wirft. Der Vergleich ist bewußt pathetisch, aber hoffentlich umso verständlicher.
Die Argumentation, dass diese Umverteilung nach unten mit dem Atomausstieg zusammenhänge, hinkt, denn die Stromkosten sind für Privathaushalte auch in den vergangenen Jahren immens angestiegen. Hier sehe ich die Politik gefordert: Der ungebremste Preisanstieg und der Handel an den Strombörsen muß gestoppt werden.
Firmen und Unternehmen, die Strom vergeuden, sollten Strafgebühren zahlen und per Gesetz zum Stromsparen, bzw. zur Einführung eines stromsparenden Energiemanagements verpflichtet werden.
Bestes Beispiel: Die nächtliche Beleuchtung an Firmengebäuden braucht niemand, wenn ich nachts um 3 Uhr an einem geschlossenen Supermarkt vorbeifahre, nutzt es mir auch nichts, zu wissen, dass es diesen an dieser Stelle gibt, da der Laden sowieso geschlossen ist.
Ich würde es begrüßen, in dieser Angelegenheit eine ehrliche und persönliche Rückmeldung zu erhalten und mit wünschen, dass auch Abgeordnete endlich damit beginnen, den Wähler und seine Lebensumstände ernst zu nehmen.

Mit freundlichem Gruß,
Melanie Gorka

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gorka,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Thematik der Energiepolitik, auf die ich im Folgenden gerne eingehen werde. Für die Verzögerung bei der Beantwortung bitte ich um Ihr Verständnis. Da mich insbesondere aus dem beheimateten Wahlkreis täglich Anfragen zu unterschiedlichen Sachgebieten erreichen, ist eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zu allen über abgeordnetenwatch.de formulierten Fragen nicht immer möglich. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass ich den Anfragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises, der nicht bis nach Rödermark reicht, eine hohe Priorität einräume.

Wenn ich Sie richtig verstehe sprechen Sie in Ihrer Anfrage von der Erneuerbaren-Energie-Umlage. Mit der EEG-Umlage, die grundsätzlich alle Verbraucher - also Bürger und Unternehmen – abzugeben haben, wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Eine ungerechtfertigte Befreiung einzelner Gruppen von der Umlage würde dazu führen, dass andere Verbraucher mehr zu zahlen hätten. Dies wäre meiner Ansicht nach weder wirtschafts- noch sozialpolitisch vertretbar.

Natürlich ist der Erhalt von Arbeitsplätzen durch die Beachtung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eines unserer zentralen Anliegen, auch beim Umbau der Energieversorgung. Dazu ist eine möglichst geringe EEG-Umlage ein wichtiges Element. Das betrifft nicht nur die Bürger, sondern gerade auch alle Unternehmen, die nicht zu den energieintensiven Unternehmen gehören und damit von einer Befreiung oder Teilbefreiung von der Umlage profitieren können.

Zudem wird mit den im Erneurbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten anspruchsvollen Degressionen der Vergütungssätze erreicht, dass die Entwicklung der Erneuerbaren Energien im geplanten Ausbaupfad bleibt - so ist auch gesichert, dass die EEG-Umlage in ihrer Größenordnung nicht unangemessen steigt.
Zudem arbeiten wir derzeit an einer Novelle des EEG, mit der erneut eine Reduzierung der Kosten für Strom aus PV-Anlagen erreicht wird und ein weiterer Schritt in Richtung Marktintegration der Erneuerbaren Energien erfolgen wird. Damit leisten wir einen Beitrag zur Begrenzung der Kosten und der Zubaumengen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Zudem will ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir mit der Novelle des EEG im Jahr 2011 durch die Absenkung der Strombezugsgrenze von 10 Gigawatt auf 1 Gigawatt weitere, insbesondere mittelständische Unternehmen in die besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen einbezogen haben. Im Vergleich zum EEG 2009 wurde außerdem die Schwelle für die Kategorisierung als energieintensives Unternehmen beim Verhältnis von Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 15 % auf 14 % abgesenkt.

Für weiterführende Informationen bezüglich der Erneuerbare-Energie-Umlage und der Energiepolitik der Bundesregierung im Allgemeinen empfehle ich Ihnen einen Besuch der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Hier stehen Ihnen mit dem Bürgerforum und der direkten Kontaktaufnahme weitere Möglichkeiten zur Verfügung, Informationen einzuholen oder unmittelbare Anregungen und Vorschläge abzugeben.

Ich hoffe dass meine Antwort hilfreich für Sie war und grüße Sie herzlich aus Berlin

Peter Wichtel