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Frage von Thomas S. •

Frage an Peter Wichtel von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wichtel!

In Ihrer Antwort auf die von Herrn D. B. am 8.09.2011 gestellte Frage zitieren Sie laut ihren Worten aus dem Einigungsvertrag:

"Die Deutschen in den Ländern […] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_peter_wichtel-575-38041--f309759.html#q309759

Frage 1:

Decken sich die in Ihrem obigem Zitat benannten Aussagen mit Ihrer Überzeugung?

Wenn ja, bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen.

Frage 2:

Wo haben die die Deutschen in freier Selbstbestimmung die Einheit Deutschlands beschließen können?

Frage 3:

Wann und wo wurde die westdeutsche Bevölkerung in dem Zeitraum beginnend mit dem Mauerfall (9.November 1989) bis zum Tag der deutschen Einigung (3.Oktober 1990) um ihre Meinung gefragt bzw. konnte in dieser wichtigen Frage der deutschen Einigung relevant mit entscheiden?

Frage 4:

Können Sie irgendeinen Vorgang (Wahlen, Volksentscheide etc.) benennen, der zu der Aussage berechtigen könnte, die westdeutsche Bevölkerung habe vor dem 3.10. 1990 "in freier Selbstbestimmung" die Einheit gewünscht, dieser zugestimmt und selbige vollendet?

Im Gegensatz zur westdeutschen Bevölkerung konnten die ostdeutschen Bürger in der Volkskammerwahl im Frühjahr 1990 bezüglich der Einigung formal mit entscheiden.

Frage 5:

Kann aber überhaupt von einer freien Selbstbestimmung der zu dieser Wahl aufgerufenen Bürger gesprochen werden, wenn die damals schon deutlich absehbaren negativen Folgen einer Währungsreform und Einigung (wie z.B. der Wegfall der osteuropäischen Absatzmärkte sowie der drohende Verlust zigtausender Arbeitsplätze) von der damaligen Politik verschwiegen wurden und letztere stattdessen von blühenden Landschaften fabulierte, die in ostdeutschen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit bis heute Fehlanzeige geblieben sind?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schüller

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