Frage an Peter Wichtel von Mario K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Wichtel,
Es wäre begrüssenswert, wenn das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Klarheit darüber verschaffen würde, ob Campingplätze unter die Begünstigung des ermäßigten USt-Satzes fallen.
Nach meiner festen Überzeugung wird das Hotel- und Gaststättengewerbe die Ermäßigung nicht an die Endkunden weitergeben. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Probleme der Campingplatzbetreiber wäre es aus meiner Sicht gleichstellend geboten, auch die Campingplätze zu begünstigen.
MFG
Mario Krause Steuerberater
Sehr geehrter Herr Krause,
haben Sie vielen Dank für Ihre Meinung und Ihre Anregung hinsichtlich des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und der darin verankerten steuerlichen Ermäßigung. Gerne gebe ich Ihnen hierzu eine kurze Rückmeldung.
Es gibt in der Tat plausible Gründe, auch Campingplätze im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes steuerlich zu entlasten. Dementsprechend wird die CDU/CSU-Fraktion diese Überlegung in die noch folgenden parlamentarischen Beratungen einbringen und eine angemessene Berücksichtigung der Campingplätze anstreben. Gerne werden wir dabei auch Ihre Darlegung einbeziehen.
Ein Urteil, inwiefern einzelne Hotelbetriebe die Steuererleichterungen an die Endkunden weitergeben werden, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzugeben. Dennoch werden wir auch diesen Punkt prüfen und in die parlamentarische Debatte einbeziehen.
Ich verbleibe mit Dank für Ihr Interesse und Grüßen aus Berlin
Peter Wichtel, MdB