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Peter Wichtel
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Frage von Thomas S. •

Frage an Peter Wichtel von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wichtel!

Im Wahlkampf konnten mich Ihre einen Mindestlohn ablehnenden Ausführungen
nicht überzeugen und das gilt nach wie vor.

Am 24.09.09 habe ich Ihrer Kollegin Frau Katharina Reiche ( MdB Potsdam-Mittelmark-Teltow Fläming) bezogen auf die Einkommensunterschiede in diesem Lande kritische Fragen gestellt und dabei auch auf die m.E. durch nichts zu rechtfertigende Diskrepanz zwischen den Einkommen von Menschen mit Niedriglöhnen und den Bezügen der Bundestagsabgeordnet(inn)en hingewiesen.

Leider hat Frau Reiche eine Beantwortung dieser meiner Fragen am 29.09.09 verweigert und mich gebeten, dass ich mich an die Adresse des CDU-Abgeordneten meines Wahlkreises wenden möge.
Quelle:http://www.abgeordnetenwatch.de/katherina_reiche-650-5483--f234949.html#q234949

Das mache ich heute, übernehme einige Fragen aus meinem Fragenkatalog an Frau Reiche und würde mich freuen, wenn Sie diese mir beantworten würden:

Frage 1:
Lehnen Sie einen flächendeckenden Mindestlohn nach wie vor ab?

Wenn ja:
Frage 2:
Wie geht es für Sie konform, dass Beschäftigte mit Niedriglöhnen sich in diesem Land mit unter 1000 Euro/Monat brutto arm arbeiten müssen, während Sie als Bundestagsabgeordneter derzeit mehr als 7000 Euro brutto/Monat bekommen?

Ich darf erinnern: Auch Ihr Tag hat nur 24 Stunden....

Weiter:
Die langjährige erhebliche Diskrepanz zwischen den Einkommen von niedrig bezahlten Menschen und den Diäten der Bundestagsabgeordneten hat den Bundestag in den vorhergehenden Legislaturperioden oft nicht davon abgehalten, die Diäten der MdBs zu erhöhen und damit die beschriebene Diskrepanz fortzuschreiben:
http://www.focus.de/politik/diverses/bundestag-abgeordneten-diaeten-steigen-weiter_aid_299952.html

Frage 3:
Wie stehen Sie zu dieser meiner Aussage?

Frage 4:
Sollte eine Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung stehen, werden Sie sich dieser verweigern?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schüller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. November 2009, auf die ich im Folgenden gerne eingehen werde.

Auch heute noch bin ich, wie bereits im Zuge des Wahlkampfes geäußert, nicht von der Einführung eines grundsätzlichen Lohnstandards in der Bundesrepublik überzeugt. Ein einheitlicher, flächendeckender Mindestlohn würde, und diese Auffassung teilt sowohl die Mehrheit der Abgeordneten in der schwarz-gelben Koalition als auch die Bundesregierung, ein Mehr an Beschäftigung erheblich erschweren. Das wäre nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise, die es möglichst zeitnah zu überwinden gilt, ein ungünstiger Schritt.

Auch unabhängig davon bin ich von tariflichen anstatt gesetzlichen Mindestlöhnen überzeugt. Die Tarifautonomie, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert, ist ein überaus hoch einzuschätzendes Gut. Ich halte es dementsprechend für die bessere Lösung, die Löhne auch weiterhin am Markt und in den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften festzulegen. Sollte eine Grundsicherung dennoch nicht gewährleistet sein, bietet die Gesetzgebung die Möglichkeit, das Einkommen mit staatlichen Leistungen aufzustocken. Eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes ist so in jedem Fall gewährleistet.

Zu Ihren Fragen bezüglich der Diäten von Bundestagsabgeordneten verweise ich Sie auf die gesetzlichen Richtlinien. So besagt das Abgeordnetengesetz bezüglich der Abgeordnetenentschädigung in Artikel 11 Absatz 1:

„Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an den Monatsbezügen
- eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6)
- eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6) orientiert.“

Die Entschädigung orientiert sich demnach an festgelegten Besoldungsgruppen. So wird zum einen der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung getragen und zudem die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleistet.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.
Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist zudem seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Unabhängig davon wird eine Anhebung der Entschädigung zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Abschließend betrachtet versichere ich Ihnen, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst ist. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Ich würde mich freuen, wenn meine Ausführungen Ihre Fragen beantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Wichtel, MdB