Frage an Peter Wichtel von Harald M. bezüglich Finanzen
Ermässigter Steuersatz für Hotelbetriebe.
Gilt das auch für Speisen und Getränke in Gaststätten.
Sind auch Campingplätze als eingeschlossen ?
Gehen Sie davon aus, dass diese Betriebe die Steuerersparnis in vollem Umfang an die Kunden weitergeben ?
Für wen erwarten Sie Nutzen aus dieser Massnahme ? Für Geschäftskunden ist es Vorsteuer.
Glauben Sie, dass ein Privatkunde auf eine notwendige Hotelübernachtung wegen der jetzt gültigen MWSt verzichtet (evtl. g a n z w e n i g e ) Ausnahmen in Grenzregionen.
Danke im Voraus für Ihre Aufklärung.
Gruss
Mühlhaus
Sehr geehrter Herr Mühlhaus,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ermäßigung des Steuersatzes für das Hotel- und Gastronomiegewerbe. Ich hoffe, Ihnen mit den nachfolgenden Anmerkungen Ihre Frage beantworten zu können.
Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ist in der Tat eine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für das Hotel- und Gastronomiegewerbe beabsichtigt. Der ermäßigte Steuersatz ist allerdings nur für Beherbergungsleistungen vorgesehen, nicht etwa im Hinblick auf die Schank- und Speisewirtschaft. Das heißt, dass die Senkung der Mehrwertsteuer bei Übernachtungen greift. Der Verkauf von Speisen und Getränken in Gastwirtschaften fällt dagegen nicht unter die Beherbergungsleistung, hier gilt dementsprechend der herkömmliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Im Hinblick auf die Regelung von Fällen, in welchen Hotellerie und Gastronomie verknüpft sind - Reiseaufenthalte mit Halb- oder Vollpension seien an dieser Stelle als Beispiel genannt - besteht noch Klärungsbedarf, dem in den noch folgenden Beratungen bezüglich des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sicher Rechnung getragen wird.
Campingplätze werden in die steuerliche Entlastung im Übrigen nicht mit einbezogen. Da es allerdings durchaus gute Gründe gibt, dies im Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu verankern, wird die CDU/CSU diesen Punkt in den parlamentarischen Beratungen zur Sprache bringen und sich für eine angemessene Berücksichtigung der Campingplätze einsetzen.
Inwiefern die einzelnen Hotelbetriebe die Steuererleichterungen an die Kunden weitergeben werden, vermag ich nicht zu beurteilen. Ein Urteil hierüber wäre an dieser Stelle sicher verfrüht. Dennoch werden wir auch diese Überlegung im Rahmen der parlamentarischen Beratung prüfen und in unsere Arbeit mit einbeziehen.
Abschließend betrachtet halte ich die Maßnahmen, die vom Deutschen Bundestag und Bundesrat noch im Dezember verabschiedet werden sollen, für überaus sinnvoll. Der Nachteil der deutschen Hotelwirtschaft im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarländern wird so letztendlich aufgehoben und egalisiert. Das Hotel- und Gaststättengewerbe, das zu einem nicht unerheblichen Teil von mittelständischen Unternehmen geprägt ist, wird so entscheidend entlastet. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise, die es rasch zu überwinden gilt, von signifikanter Bedeutung.
Es würde mich freuen, wenn die Ausführungen hilfreich für Sie sind.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der
parlamentarischen Arbeit.
Es grüßt Sie herzlich
Peter Wichtel, MdB