Frage an Peter Weispfenning von Ulrich A. bezüglich Frauen
Das Familienrecht (Scheidung) ist vor längerer Zeit geändert worden. Anstelle des früheren Schuldprinzips ist das Zerrüttungsprinzip getreten, d.h. wenn das Getrenntleben von ehemaligen Ehegatten länger als ein Jahr dauert, gilt die Ehe als zerrüttet und kann geschieden werden. Häufig hat bei dieser Scheidung, insbesondere im Zugewinnverfahren, die Frau am meisten Nachteile, insbesondere, wenn ein gemeinsames Kind da ist.
DIe allein stehende Mutter kann dann nur eingeschränkt arbeiten gehen, was zu großen finanziellen Nachteilen führt, während in der Regel der Exmann berufstätig ist und seiner Tätigkeit im vollen Umfang nachgehen kann.
Quellen: https://www.wdr.de/phorum/live/active/read.php?83,141602275,page=6,
https://www.zeit.de/zeit-magazin/2017/30/trennung-scheidung-hochzeit-ehe
Wie sieht es jedoch in anderen EU-Ländern aus, in denen die Frau unabhängig von einer Ehe ohnehin benachteiligt ist?
Wenn eine Frau gegen ihren brutalen Ehegatten aufbegehrt und sich trennt, ist sie häufig völlig rechtlos und ihre Existenz ist bedroht. Solche Situationen sind vor allem in EU-Staaten wie Ungarn, Bulgarien, Rumänien, aber auch Polen gegeben, denn in diesen Staaten ist die Gleichberechtigung der Frau erheblich weniger entwickelt als z.B. in Deutschland.
Sind Sie dafür, dass europaweit Gesetzte zum Schutz der Frauen eingeführt werden müssen, die
a) die die Diskriminierung der Frauen verbieten und Gleichberechtigung der Frau gegenüber dem Mann garantieren müssen
b) bei Ehescheidungen ein menschenwürdiges Leben der nachteilig Betroffenen (Ehepartner und Kinder) sichergestellt werden muss (das ist in der Regel die allein erziehende Frau)
Mit freundlichem Gruß
U. A.
Hallo Herr Achenbach,
danke für Ihre Fragen und die darin enthaltenen Informationen.
Ich unterstütze Ihr Anliegen, dass auch europaweit rechtliche Regelungen erfolgen sollen gegen die Diskriminierung von Frauen und für die Gleichberechtigung von Frau und Mann.
Auch in Deutschland werden Ehescheidungen – sollte die Liebe als einigendes Band nicht mehr bestehen – erheblich erschwert. Selbst ein formal gleiches Scheidungsrecht wie in Deutschland verfehlt seine Wirkungen, wenn in der Praxis Unterhaltsverpflichtungen die wirtschaftliche Abhängigkeit auch nach einer Scheidung zementieren. Oder wenn eine Ehe-Scheidung in den finanziellen Ruin eines oder beider Partner führen. Hinzu kommen die bürgerlich-moralischen Einmischungen in solche Entscheidungen.
In anderen Ländern gibt es noch nicht einmal diese formal-rechtliche Gleichstellung der Frauen, was unbedingt geändert werden sollte.
Sie haben auch völlig Recht, dass neben der Abschaffung formaler Diskriminierungen auch der soziale Schutz beider Geschiedenen notwendig ist und nicht von den Zahlungen des anderen ehemaligen Partners abhängig sein darf.
Auch in diesem Sinne fördern wir den Kampf zur Befreiung der Frau und eine wirkliche Gleichstellung und Freiheit der Geschlechter in einer sozialistischen Gesellschaft.
Ihr Peter Weispfenning