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Peter Weispfenning
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Frage von Gerolf W. •

Frage an Peter Weispfenning von Gerolf W. bezüglich Familie

Lieber Peter,

im Herbst 2004 hörte ich im örtlichen Büro der Grünen von einem Parteimitglied: "Wir hoffen, dass Hartz IV verfassungswidrig ist". Dann bräuchten sie offenbar keine "Gewissensbisse" wegen ihrer opportunistischen Zustimmung zu diesem monströsen Gesetzeswerk mehr zu haben. Nicht erfüllt hat sich bisher die Hoffnung auf juristische Korrektur des Regelsatzes auch für viele, die sich von der "Klageflut" gegen Hartz IV haben mitreißen lassen: Konsterniert lauschen sie Richtersprüchen, die einer Willkürgesetzgebung ohne jeden Realitätsbezug ihren Segen erteilen. Wird Ende Oktober auch noch die Hoffnung platzen, das Verfassungsgericht könne mittels einer Mäkelei am Kinderregelsatz das bisherige Berechnungsverfahren endlich kippen?

Falls aber das Gericht dem Gesetzgeber aufgeben sollte, entweder eine bessere Lösung zu finden als die mit Hartz IV praktizierte oder zum alten System der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zurückzukehren, will dann die MLPD wirklich Letzteres befürworten - statt für die kapitalistische Gegenwart ein Grundeinkommensmodell vorzurechnen, das ihre berechtigten bisherigen Einwände aufhebt? Die scheinen mir zumindest mit Kurzbegründung nicht allzu viel Tiefgang zu haben:
http://www.mlpd.de/themen/themen-a-z/g/grundeinkommen-bedingungsloses
verglichen mit:
http://www.archiv-grundeinkommen.de/loeding/20070502-Loeding-bge-diplom.pdf
So könnte man das Grundeinkommen auch aus der von euch vorgeschlagenen Steuer auf Unternehmensumsätze finanzieren:
http://www.mlpd.de/themen/themen-a-z/s/steuer-politik
Die Erwerbslosen werden nicht satt allein von der Verheißung einer besseren sozialistischen Zukunft - und die Sozialhilfe-Vergangenheit war trostlos. Damals sind doch die Methoden der Verfolgungsbetreuung und Unterdrucksetzung durch Zahlungsverzögerung überhaupt erst entwickelt worden!

Herzliche Grüße,

Gerolf

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Antwort von
MLPD

Sehr geehrter Gerolf Wulf,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Hartz-IV und zum sog. „bedingunglosen Grundeinkommen“.

Als Rechtanwalt vertrete ich verschiedene „Hartz-Betroffene“. Natürlich ist es richtig und wichtig, sich auch rechtlich gegen falsche Bescheide, Willkür usw. zu wehren und auch immer wieder die Grundfragen von Hartz-IV vor die Gerichte zu bringen. Das hat - oft auch im Zusammenwirken mit den Montagsdemos u.Ä. - auch immer wieder zu einzelnen wichtigen Urteilen im Sinne der Betroffenen geführt - in Teilfragen!

Sie haben aber völlig Recht, dass es eine Illusion ist, Hartz IV über eine Klagewelle wegzubekommen.
Die Grundgedanken von Hartz-IV wurden mittlerweile vom Bundessozialgericht, aber auch vom vielfach zu Unrecht als großer Hoffnungsträger angesehenen Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt! Gegen alle berechtigten Einwände, dass die Hartz-Sätze völlig willkürlich allein vom sog. „Lohnabstandsgebot“ ausegehen, den realen Bedarf nicht beachten, wird zumindest in den höchstrichterlichen Urteilen immer auf den „weiten Bemessungsspielraum des Gesetzgebers“ abgestellt.
Es stimmt, dass angesichts des wachsenden Unmuts über die Kinderamut bei den skandalösen Regelsätzen für Kinder von den Gerichten einige Korrekturen verlangt wurden (teilweise hat die Regierung auch Änderungen durchgeführt). Diese beziehen sich aber ausdrücklich nur auf diese spezifische Seite der Hartz-Gesetze, ohne diese in der Gesamtheit in Frage zu stellen.

Hartz-IV kann man nicht einfach wegklagen. Man kann Hartz-IV auch nicht „abwählen“, wie es die Linkspartei propagiert. Ich kann mich nur an einen Fall erinnern, dass ein reaktionäres Sozial-Gesetz zumindest faktisch kaum umgesetzt wurde - das war die weitegehende Streichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie scheiterte an der selbständigen Streikbewegung 1996, ausgehend von den Belegschaften der großen Industriebetriebe bei Daimler, Opel usw.
Hartz IV muss weg - und das muss durch den Kampf der Bevölkerung erreicht werden. Ein großer Trumpf dabei ist die in immer noch hundert Orten aktive Montagsdemobewegung.

Was die „Gegenwartsforderungen“ der MLPD angeht, so darf es natürlich kein einfaches zurück zu den „alten“ Regelungen des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe geben.
Wir fordern die Erhöhung des Arbeitslosengeldes und die unbegrenzte Fortzahlung für die Dauer der Arbeitslosigkeit und eine Erhöhung der Sozialunterstützung.
Und man muss der Bespitzelung, Entwürdigung usw. der „Leistungsempfänger“ und jedweder Behördenwillkür entgegentreten.

Mein Hauptanliegen liegt daher nicht in der Kritik am „bedingungslosen Grundeinkommen“ und schon gar nicht unterstütze ich verschiedene reaktionäre Kritiken an diesem Konzept.
Aber - hier nur drei Einwände:
1.Das Konzept ist illusionär, insoweit einige der hier verlinkten Theoretiker die weitgehende Aufhebung der Lohnarbeit im Kapitalismus propagieren. Es ist nunmal so, dass der Kapitalismus auf genau dieser Ausbeutung der Lohnarbeit beruht, die von einigen „linken“ Theoretikern mit dem „bedingungslosen Grundeinkommen“ angeblich aufgehoben werden soll.
2.In der kapitalistischen Realität läuft es auf einen subventionierten Niedriglohnbereich hinaus, wie führende Verfechter wie der Drogerie-Boss Götz Werner es wünschen.
3.Weltanschaulich habe ich ein großes Problem mit der Theorie, dass gesellschaftliche Leistung grundsätzlich von gesellschaftlicher Gegenleistung „entkoppelt“ werden soll. Ich bin gegen Schmarortzertum jedeweder Art.
Vor allem lenkt die Propagierung des bedingungslosen Grundeinkommens von den zentralen Fragen ab. Schon Marx führte aus, dass es nicht um einen „gerechten Lohn“ gehen könne, dass auch alle ähnlichen Losungen letztlich konservativ sind. Stattdessen solle die Arbeiterbewegung die Losung „Nieder mit dem Lohnsystem!“ auf ihre Fahnen schreiben.

Dafür trete ich ein.