Frage an Peter Uldahl von Elke H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Uldahl!
Im Zusammenhang mit der “Schweinegrippe”-Hysterie war Anfang Mai 2009 in der PNP zu lesen, daß Gesundheitsstaatssekretär Klaus-Theo Schröder eine Pflichtimpfung für alle deutschen Bürger angedacht hat.
Was werden Sie unternehmen, um solche Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde des einzelnen zu unterbinden (das bezieht sich auch auf die subtilen Druckmittel, mit denen junge Eltern dazu gebracht werden sollen, ihre Kinder impfen zu lassen)?
Werden Sie die persönliche Entscheidung des einzelnen für oder gegen eine Impfung respektieren?
Werden Sie sich für eine Freiwilligkeit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern einsetzen, oder stehen auch Sie hinter den unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahmen, mit denen bei kritischen Tierhaltern diese zweifelhafte Impfung durchgesetzt werden soll?
Werden Sie veranlassen, daß Milch und Fleisch der geimpften Tiere ergebnisoffen und unabhängig auf Veränderungen und Rückstände untersucht werden?
Mti freundlichen Grüßen
Elke Hochreiter
Sehr geehrte Frau Hochreiter,
zuerst einmal besten Dank für Ihre Anfrage, die ich erst heute beantworten kann, da ich hierzu noch einige Informationen benötigte.
Sie haben in Ihrer Anfrage grundlegend zwei Themenbereiche vermischt. Einmal die „Schweinegrippe“ und hier speziell die Impfpflicht für Menschen sowie die Impfpflicht in Bayern wegen der Blauzungenkrankheit.
Grundlegend ist hier zu bemerken, dass es keine Impfverpflichtung für Menschen in Deutschland gibt.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Sollte dies jedoch angedacht sein, ist dies ein großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Menschen, andernfalls ist dem gegenüber zu stellen, inwieweit das Allgemeinwohl bedroht ist. Generell sollten Impfstoffe gründlich getestet werden wie „schädlich“ oder gefährlich der Impfstoff für den einzelnen Menschen ist.
Die Blauzungenkrankheit ist vor ca. 2 Jahren erstmals in Deutschland aufgetreten. Bei Schafen und Ziegen ist sie in der Regel tödlich, bei Rindern eher nicht, aber schmerzhaft. Sie ist keine Seuche im eigentlichen Sinn sondern eine Erkrankung. Die Bereitschaft, der Bäuerinnen und Bauern, diese Impfung durchzuführen waren nicht sehr groß. Bereits im Herbst gab es kritische Stimmen zur Sinnhaftigkeit dieser Impfung.
Die Landtagsfraktion wollte in einem Dringlichkeitsantrag durchsetzen -Auszug -
- auf die Landkreise und kreisfreien Städte einzuwirken, im Vollzug der Sanktionen bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung zur Impfpflicht möglichst zurück- haltend zu agieren
- sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Pflichtimpfung in eine freiwillige Impfung durchgeführt wird
Dieser Antrag wurde seitens der Staatsregierung abgelehnt.
Was die möglichen Rückstände bei geimpften Tieren anbelangt, so können natürlich Untersuchungen veranlasst werden oder sind bereits erfolgt. Die Frage ist jedoch, ob diese Ergebnisse von den Impfgegnern auch anerkannt werden. Es sind offensichtlich keine Rückstände gefunden worden, selbst bei biologischen Anbauverbänden gibt es meines Erachtens keine Wartezeiten nach der Impfung. Nach meinen Informationen, die ich erhalten habe, gibt es nur noch einen Impfstoff in dem Quecksilberverbindungen eihtalten sind, nämlich im Impfstoff der Firma CZ Veterinaria.
Abschließend zu Ihrer Frage. Ich bin kein Befürworter bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, bin aber der Meinung das es manchmal unumgänglich ist diese einzuschränken. Immer dann, wenn das Allgemeinwohl bedroht ist. Dies dürfen jedoch nur Einzelfallentscheidungen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Uldahl