Sehr geehrter Herr Tomaschko, sehen Sie eine Möglichkeit, Forschung mit humanen embryonalen Zellen und Geweben wenigstens deutlich einzuschränken und sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen?
Sehr geehrte Frau Bitzl,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06.09.2021.
Die Forschung mit humanen embryonalen Zellen und Geweben ist ein äußerst sensibles Thema. Auf der einen Seite steht der Schutz des ungeborenen Lebens und auf der anderen Seite die Möglichkeiten, die die Forschung in den Stammzellen sieht. Denn das besondere an diesen Stammzellen ist, dass sie pluripotent sind, d.h. sie können potenziell alle Zelltypen des Körpers bilden. Daraus werden sich Therapieansätze für Krankheiten erhofft. Diese Möglichkeiten sind sehr beeindruckend und es ist durchaus wünschenswert, medizinische Fortschritte für die Heilung von Krankheiten zu erreichen. Das Problem beim Einsatz von embryonalen Stammzellen ist aber ihr Ursprung. In der Forschung werden diese Stammzellen aus Embryos gewonnen, die zum Zwecke einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, aber nicht verwendet wurden. Die Gesetzeslage in Deutschland ist sehr streng. Das deutsche Embryonenschutzgesetz und das deutsche Stammzellgesetz verbieten es, mit Embryonen zu experimentieren. Der Import von embryonalen Stammzellen aus dem Ausland ist prinzipiell verboten und nur unter strikten Auflagen möglich. Auch wenn die Forschung sich weiterentwickelt, sind die deutschen Richtlinien streng und es bedarf einer Genehmigung für jede Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen. Ich befürworte auch für die Zukunft einen sensiblen Umgang mit diesem Thema und verweise auch auf die Ethik-Kommission für Stammzellenforschung, dich sich mit Ihren interdisziplinären Mitgliedern, an den Diskussionen rund um embryonale Stammzellen beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tomaschko