Frage an Peter Tauber von Thomas S. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Tauber,
am 29.05.2020 kam es im hessischen Dietzenbach zu Ausschreitungen gegenüber der Polizei:
"Etwa 50 Männer haben am frühen Freitagmorgen im hessischen Dietzenbach (Landkreis Offenbach) einen Brand gelegt und anschließend die Rettungskräfte angegriffen. Wie die Polizei mitteilte, wurden auf einem Parkdeck Mülltonnen und ein Bagger angezündet. Polizisten und Feuerwehrleute wurden bei ihrem Eintreffen von der gewaltbereiten Gruppe mit Steinen beworfen. "Wir gehen davon aus, dass die Feuer nur gelegt wurden, um die Einsatzkräfte anzulocken", sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Polizeiangaben zufolge wartete die Gruppe auf das Eintreffen der Beamten bereits mit Steinhaufen.
Die Auseinandersetzung dauerte etwa zwei Stunden. Drei Männer wurden laut Polizei vorläufig festgenommen. Zwei von ihnen hätten den Einsatz gestört und seien Platzverweisen nicht gefolgt, der Dritte sei ein mutmaßlicher Steinewerfer. Während der Auseinandersetzung sei auch ein Hubschrauber im Einsatz gewesen. Verletzt wurde nach bisherigem Kenntnisstand niemand. Der Sachschaden beläuft sich laut Polizei auf mindestens 150.000 Euro. Auch Einsatzfahrzeuge seien beschädigt worden."
https://www.gmx.net/magazine/panorama/gruppe-50-maennern-greift-polizisten-steinen-34744310
Weitere Informationen zum Geschehen:
Frage 1:
Ist Ihnen der benannte Vorfall bekannt?
Frage 2:
Wenn ja, haben Sie sich bisher mit diesem Vorfall politisch beschäftigt?
Laut meiner Recherche scheint die öffentliche Berichterstattung bezüglich dieses Vorfalls sich zwischenzeitlich diskret entwickelt zu haben. Die mir zugängliche aktuellste Nachricht datiert vom 02.06.2020:
"Dienstag, 02.06.2020, 12.49 Uhr: Der Polizei liegen erste Hinweise zu dem Angriff auf Feuerwehrleute und Polizisten in Dietzenbach (Kreis Offenbach) vor. Eine heiße Spur sei jedoch noch nicht darunter, sagte ein Polizeisprecher. Die Zahl der Hinweise liege im „niedrigen zweistelligen Bereich“.
Die Pressemitteilungen der Polizei Hessen, abrufbar unter...
https://www.polizei.hessen.de/aktuelles/
... weisen am 09.06.2020 um 15:45 Uhr für den Zeitraum 28.05. - 09.06.2020 keinen einzigen Hinweis auf das benannte Geschehen auf.
Als Tierfreund freue ich mich, dass die Polizei Darmstadt sich um unschuldige Langohren kümmert ...
"Schaafheim: Wer hat "Flocke" und "Flecky" gestohlen?
Polizei ermittelt nach Diebstahl von zwei Hasen und sucht Zeugen"
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4617304
... finde es aber seltsam, dass der oben benannte Fall nicht auf dem Presseportal der Polizei Hessen behandelt wird.
Frage 3:
Wie bewerten Sie die aktuelle Entwicklung bezogen auf die benannten Ausschreitungen?
Frage 4:
Sollte etwas unternommen werden, um den benannten Vorfall aufzuarbeiten, wenn ja was?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Attacke auf unsere Einsatzkräfte im hessischen Dietzenbach. Der Fall ist mir bekannt. Übergriffe auf Polizei und Sicherheitskräfte wie in Dietzenbach oder jüngst in Stuttgart sind absolut inakzeptabel und auf das Schärfste zu verurteilen. Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte halten für die Sicherheit der Menschen in unserem Land jeden Tag den Kopf hin. Dass Gewalttäter wie in Dietzenbach unsere Einsatzkräfte in einen Hinterhalt locken, um dann massive Gewalt gegen sie auszuüben, dürfen wir als Staat und Gesellschaft nicht hinnehmen.
Leider sind die Taten von Dietzenbach und Stuttgart Ausdruck eines besorgniserregenden Trends hin zu stetig ansteigender Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften. Allein in Hessen wurden im Jahr 2019 mehr als 4.000 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Übergriffen. Angesichts dieser Zunahme von Angriffen auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte hat die Unionsfraktion sich dem Thema im Bundestag angenommen. Um deutlich zu machen, dass solche Taten keine Bagatelldelikte wurden 2017 auf Initiative des Hessischen Innenministers Peter Beuth die Strafvorschriften zum Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften verschärft. So wurde ein neuer Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ geschaffen. Gemäß Paragrafen §114 sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Zudem werden tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte schon bei allgemeinen Diensthandlungen wie zum Beispiel einer Unfallaufnahme gesondert unter Strafe gestellt.
Mit Blick auf die jüngsten Vorfälle in Stuttgart und Dietzenbach wollen die Innenminister des Saarlandes und Hessen sich im Bundesrat für eine erneute Verschärfung des Strafmaßes einsetzen. Mit einer Anhebung der Mindeststrafe auf sechs Monate würde sichergestellt, dass Verurteilungen tatsächlich zu Haftstrafen führen und nicht etwa in Geldstrafen umgewandelt werden können. Um den Schutz von Polizistinnen und Polizisten noch besser vor Übergriffen zu schützen beschafft unsere Hessische Polizei außerdem 400 weitere sogenannte Bodycams, die erfahrungsgemäß zu einer Deeskalation von Kontrollmaßnahmen beitragen und potenzielle Gewalttäter abschrecken.
Klar ist: Der Schutz von Polizei- und anderen Einsatzkräften hat für die Union weiterhin oberste Priorität. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das vor allem ein Ausdruck für den Respekt und die Wertschätzung, die die große Mehrheit unserer Gesellschaft den Menschen entgegenbringt, die für die Durchsetzung von Recht und Gesetz ihren Kopf hinhalten. Wer andere schützt, verdient nicht nur Anerkennung, sondern den vollen Rückhalt unserer Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber MdB