Frage an Peter Tauber von Jürgen G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum blockiert die CDU ein Medieninformationszugangsgesetz? Was soll das "Argument" mit der Verfassungswidrigkeit? Ist die Verfassung für Abgeordnete oder Parteien gemacht?
Sehr geehrter Herr G.,
das sogenannte „Informationsfreiheitsgesetz“ (IFG) regelt den Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Informationen des Bundes. Bereits diese 2005 in Kraft getretene Maßnahme stellte eine sensible Abwägung zwischen Transparenz und Staatssicherheit dar. Aktuell wird ein noch weitreichenderes „Medieninformationsgesetz“ (alternativ: „Presseauskunftsgesetz“) diskutiert, welches – so sagen zumindest die Antragssteller – Medien schnellen Zugang zu Informationen und Dokumenten verschaffe und so der Korruptionsbekämpfung diene.
Jetzt fragen Sie sich bestimmt: Wer kann schon etwas gegen Presse- und Informationsfreiheit sagen? Richtig: Niemand. Der freie Zugang zu Informationen ist und war in unserem Lande stets sichergestellt und für eine demokratische Meinungsbildung bestens geeignet.
Die CDU/CSU-Fraktion teilt die mit einem (Medien-)Informationsfreiheitsgesetz angestrebten Ziele, mehr Transparenz im Verwaltungshandeln zu schaffen und einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung zu leisten. Tatsächlich bezweifeln wir aber, dass uneingeschränkte Informationsrechte eine passende Handhabe sind, um Korruption zu bekämpfen, da sich strafbares Zusammenwirken wohl kaum in behördlichen Akten wiederfinden lässt.
Zweifellos stellen Informationsrechte Grundrechte dar, welche das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich aus öffentlichen Quellen informieren zu können, garantieren. Fraglich ist jedoch, ob dies explizit auch Inhalte aus Verwaltungsakten betreffen sollen. Insbesondere kriminelle Organisationen könnten durch diese rechtliche Handhabe von den Änderungen profitieren.
Das Grundvertrauen der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse gewinnt man nicht alleine durch wohlklingende Gesetzesinitiativen. Vielmehr bedarf es glaubwürdiger, verantwortungsvoller und zukunftsfähiger Politik, die durch ihre Argumente überzeugt und zugleich auf dem Boden unseres Verfassungsrechts steht.
So fragen wir uns etwa, ob der Bund überhaupt die nötige Kompetenz habe, um nun ein solches – noch weitreichenderes – „Medieninformationsgesetz“ zu erlassen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Auskunftsanspruch aus den Landespressegesetzen auf Bundesbehörden nicht anwendbar sei. Presserecht falle demnach in die Zuständigkeit der Länder. Diese Sichtweise hat Philipp Amthor für die CDU/CSU-Fraktion dargelegt und wurde auch durch die Rechtsprofessoren Prof. Dr. Matthias Cornils und Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz unterstützt.
Ganz im Sinne eines transparenten Zugangs zu amtlichen Informationen darf ich Ihnen hiermit das Wortprotokoll der 41. Sitzung übermitteln. Hier finden Sie sämtliche unserer Erklärungen zur geplanten Etablierung eines Presseauskunftgesetzes auf Bundesebene.
https://www.bundestag.de/resource/blob/647746/e526d1acc7406bf099f5202f6e2cc9d7/Protokoll-11-03-2019-data.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber