Frage an Peter Tauber von Bernd M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
In der aktuellen Regierung haben wir durch Überhangs- und Ausgleichsmandate 709 Abgeordnete, 79 mehr als in der letzten Periode. Der XXL-Bundestag kommt uns teuer zu stehen. Die Anzahl der Abgeordneten wird aber durch das Bundeswahlgesetz vorgegeben.
Frage:
Wird das Bundeswahlgesetz mit Ihrer Hilfe bald dahingehend geändert, dass z.B. 500 Abgeordnete die Obergrenze sind?
Frage:
Sind Sie auch dafür, dass der 2. Regierungssitz in Bonn zeitnah aufgelöst wird? Die Kosten sind schon lange nicht mehr vermittelbar.
Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.
B. M.
Sehr geehrter Herr M.,
Die CDU hat sich für eine erneute Reform des Wahlrechtes eingesetzt, um ein Anwachsen des Deutschen Bundestages zu verhindern und wird dies auch weiterhin tun. Dennoch gilt es meiner Meinung nach auch die andere Seite zu betrachten. Unsere Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihren Abgeordneten aus den Wahlkreisen mit ihren spezifischen Themen vertreten werden. Die Abgeordneten stehen mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt, sind Ansprechpartner und kennen die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche der Menschen vor Ort und bringen diese in die aktuelle Politik ein. Je geringer die Anzahl der Abgeordneten bzw. Wahlkreise ist, desto mehr Bürgerinnen und Bürger würden von nur einem Abgeordneten vertreten und umso schwieriger ist es, die berechtigten Interessen dieser zu vertreten. Innerhalb dieses Zielkonfliktes sollte eine für alle Seiten tragbare Lösung gefunden werden und hierfür setzt sich die CDU ein.
Ihre ökonomischen Bedenken zu dem Standort verschiedener verbliebener Ministerien in Bonn kann ich nachvollziehen. Insgesamt ist die Anzahl der Angestellten in den in Bonn verblieben Ministerien jedoch seit Jahren rückläufig. Auch muss hierbei beachtete werden, dass sich die dort angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bonn und Umgebung ihr Lebensumfeld aufgebaut haben. Viele haben Familie, Partner und Kinder, die dort fest verwurzelt sind. Eine Verlegung der Arbeitsplätze nach Berlin kann daher nicht kurzfristig durchgeführt werden. Die hierfür notwendigen Aufwandskosten, sowie der Arbeitsausfall sind weitere zu bedenkende Faktoren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber