Frage an Peter Tauber von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr MdB Dr.Peter Tauber CDU Generalsekretär,
zu erst 2 Fakten (die nicht seriös zu bestreiten sind) als Voraussetzungen und dann eine Frage. 1) Unter der mehr als eine Viertel Million Unterschriften die gestern 8.12. von Mehr-Demokratie e.V. an Andrea Nahles (SPD) am Parteitag zugunsten Plebiszite auf Bundesebene überreicht wurden, befinden sich doch, wenn auch vereinzelt, Unterschriften von CDU-Wähler. 2) Ihre Schwesterpartei die CSU garantiert auf Seite 2 ihres Wahlprogramms "Bayernplan 2017" ich zitiere: "Wir wollen bundesweite V.sentscheide einführen." Jetzt die Frage: Wäre die CDU nicht gut beraten wenigstens bei dem Super-Thema "ZUKUNFT EU-EUROPAS" (mehr oder weniger nationale Souveränität für Deutschland ?) dem reifen deutschen Wähler (eigentlich als "Souverän" betitelt), bindend oder nicht, per Plebiszit zu befragen in welcher Richtung es mehrheitlich tendiert? Leicht manipulierbare/nicht überprüfbare Umfragen führen uns hieran nicht weiter. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr V.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich verdeutlichen: Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu repräsentieren, ist der Auftrag, dem ich mich als Abgeordneter verpflichtet fühle. Auch ohne V.sbefragungen ist dieser Auftrag von höchster Priorität und stellt den Antrieb meiner Entscheidungsfindung dar.
Dennoch stehen wir als CDU/CSU-Fraktion plebiszitären Elementen keineswegs ablehnend gegenüber. In den jüngsten Sondierungsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD haben wir uns darauf geeinigt, eine Expertenkommission einzusetzen, die sich mit Fragen um die mögliche Integration direkt-demokratischer Elemente in unser parlamentarisch-repräsentatives System befassen wird. Ich bin mir sicher, dass eine solche Kommission wohlüberlegte und gewinnbringende Impulse in die Debatte um die Einführung von V.sbefragungen auf Bundesebene einbringen kann.
Ich persönlich glaube, dass es gute Gründe gibt, warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes auf die Verwendung von Plebisziten im Grundgesetz verzichtet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber