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Peter Tauber
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Frage von Anja L. •

Frage an Peter Tauber von Anja L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,

was denkt die CDU bezüglich Hartz IV- muss der Regelsatz nicht erhöht werden, um z.B. die tatsächlichen Stromkosten abzudecken? Im deutschen Rechtssystem wird erst Recht gesprochen, dann erfolgt ggf. eine Bestrafung. Wie wollen Sie bei Hartz IV sicherstellen, dass nicht zu unrecht sanktioniert wird?
Ist die CDU für oder gegen eine Erhöhung des Mindestlohn und für oder gegen mehr sozialen Wohnungsbau?

Mit freundlichen Grüßen

A. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau L.,

die Höhe des Arbeitslosengeldes II (ALG II) wird auf Grundlage des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) bestimmt. Ab Januar 2018 erhält, wer Sozialhilfe oder ALG II bezieht, mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro. Sanktionen bei Hartz IV müssen seitens des Jobcenters selbstverständlich begründet werden; es besteht zudem die Möglichkeit des Widerspruchs.

Wir sprechen und klar für den Mindestlohn aus. Über seine Höhe befindet eine ständige Mindestlohnkommission, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vertreten sind. Ich halte das für ein gutes Verfahren. Auf deren Vorschlag hin wurde der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro erhöht.

Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in guter Qualität ist eine wichtige Voraussetzung für gutes Leben in Deutschland. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren stetig und deutlich gestiegen. Schon in der vergangenen Wahlperiode haben wir einen Anstieg neu gebauter Wohnungen auf insgesamt 1 Million Wohnungen erreicht. Dazu haben wir die Bundesländer im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Milliardenhöhe unterstützt. Wir wollen, dass in der kommenden Wahlperiode 1,5 Millionen Wohnungen von 2017 – 2021 in Deutschland neu gebaut werden: Das bedeutet eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber heute. Damit entlasten wir den Wohnungsmarkt erheblich. In der kommenden Wahlperiode werden wir unsere Anstrengungen nochmals deutlich intensivieren. Denn wir sind überzeugt: Wohnungsbau ist der beste Mieterschutz und das beste Mittel gegen ausufernde Mietpreise. Wir setzen dabei nicht auf überbordende Regulierung, sondern auf die Belebung des öffentlichen und privaten Wohnungsbaus. Auch werden wir in der kommenden Wahlperiode keine Maßnahmen beschließen, die die Schaffung von Wohnraum zusätzlich verteuern. Wir werden vielmehr prüfen, inwieweit durch die Abschaffung überflüssiger Vorschriften Kostensenkungspotenziale erschlossen werden können. Den Neubau von Mietwohnungen werden wir steuerlich fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber MdB