Frage an Peter Tauber von Daniel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tauber,
ich betreibe im Hobby und nebenberuflich mehrere Webseiten und Blogs und erziele durch diese überschaubare Werbeeinnahmen. Nun bin ich leider voll in die Abmahnfalle getappt. Eine Berliner K.anzlei verfolgt mich seit nun bald einem Jahr wegen eines Fotos, das ursprünglich einmal legal für einen Euro auf einer großen, bekannten Foto-Börse gekauft wurde. Die Urheberrechtsangabe, die namentliche Nennung des Fotografen, war nicht 100% korrekt meinerseits. Das war mein Fehler. Ich habe nun bereits knapp 1.000 EUR an die Berliner K.anzlei bezahlt. Nun verfolgen sie mich weiterhin und wollen mich zwingen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ursprünglich sollte ich mich bei Zuwiderhandlung auf eine pauschale Strafe i.H.v. 5.000 EUR festlegen. Leider ist es so, dass das Digitale Gut, das Billigfoto für einen Euro, noch in Caches von unserer Webseite hängen kann, in Caches von Google etc. Ich persönlich kann keinesfalls die strafbewehrte Unterlassung unterzeichnen, ohne neben der bereits bezahlten Strafe auch noch einen Anwalt zu bezahlen, der sie für mich aushandelt.
Meine Frage an Sie:
Gibt es seitens der CDU Pläne, die Abmahnwut deutscher Rechtsanwaltskanzleien in irgendeiner Form einzudämmen? Wie begegnen Sie als Partei der Tatsache, dass Webseiten-Betreiber von K.anzleien für geringfügige Vergehen verfolgt werden? Was sagen Sie zu anwältlichen Geschäftsmodellen, die sich auf die massenhafte Versendung von Abmahnungen spezialisiert haben? Was gedenken Sie gegen die grassierende Abmahnwut zu unternehmen?
Sehr geehrter Herr K..,
grundsätzlich ist die Abmahnung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ein anerkanntes Instrument und steht insbesondere Wettbewerbern – aber auch klagebefugten Verbänden – zur Verfügung.
Eine Beurteilung Ihres konkreten Falls steht mir nicht zu, da ich keinerlei Rechtsrat erteilen darf. Gleichwohl sind mir Beschwerden wie die Ihre bekannt. In diesem Sinne gilt es zu prüfen, wie Abmahnungen vermieden werden können, die scheinbar als reines „Geschäftsmodell“ betrieben werden, ohne dass es dem Wettbewerb oder Verbrauchern hilft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber MdB