Frage an Peter Tauber von Andreas S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,
erst einmal möchte ich mich herzlich bedanken für die schnelle Antwort auf meine Frage vom 24. März 2017 zur Evaluierung der Umrüstung von lauten Güterwagen.
Leider sind Sie seinerzeit in Ihrer Antwort lediglich auf das Schienenlärmschutzgesetz eingegangen, das mir bereits bekannt war. Zu meiner Frage, die ausschließlich die Evaluierung betraf, haben Sie sich nicht geäußert.
Mittlerweile liegt das Ergebnis dieser Evaluierung nun vor. Es ist schwer zu finden; dem Bundesverkehrsministerium scheint an einer Veröffentlichung nicht sehr viel zu liegen, da die Evaluierung wohl nicht das erhoffte Ergebnis gebracht hat. Die Kollegin Anette Sawade, Mitglied im Verkehrsausschuss, hat auf ihrer Homepage allerdings mitgeteilt, dass erst 44,25 % der Güterwagen mit einer Flüsterbremse ausgestattet sind.
Der Passus aus dem Koalitionsvertrag: „Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen, z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen.“ hat meines Erachtens nun keinerlei Interpretationsspielraum mehr.
An dieser Stelle nochmals meine Frage: Wann werden jetzt noch in dieser Wahlperiode welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schünemann
Sehr geehrter Herr Schünemann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Für eine sachkundige Auskunft rate ich Ihnen, sich direkt an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu wenden. Hierzu können Sie dieses Formular verwenden oder eine der anderen angegebenen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme nutzen: https://www.bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber