Frage an Peter Tauber von Bernhard S. bezüglich Verkehr
Im Grundgesetz-Artikel zur Autobahn (Artikel 90) soll es nach Wunsch der CDU heißen:
Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“
Ein Teilstück kann immer als "nicht wesentlich" eingestuft werden, denn erst die Summe aller Teile ist wesentlich.
Damit wird eine Privatisierung unserer Strassen für alle Strecken die nicht das gesamte Netz, bzw. als unwesentlich eingeordnet werden zugelassen.
Wie bereits bei allen anderen Bereichen der Infrastruktur und Grundversorgung werden damit die Gewinne privatisiert und Verluste vom Steuerzahler getragen.
Wir zahlen mehr für Wasser, Strom, Müll, Bus+Bahn seit es von der Politik privatisiert wurde.
Was ist zu tun damit das aufhört?
Sehr geehrter Herr Schäfer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst haben Sie ja selbst bereits festgestellt, dass eine Privatisierung der Autobahnen nicht zur Debatte steht. Der Staat trägt für die Instandhaltung und den Ausbau der Autobahnen die Verantwortung. Der Bund bleibt also auch grundgesetzlich abgesicherter Eigentümer der Bundesautobahnen. Allerdings bleiben öffentlich-private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten weiterhin möglich. Mehrkosten für die Bürger entstehen dadurch nicht.
Zusätzlich investiert die Bundesregierung so viel Geld in die Infrastruktur wie noch nie zuvor. Im Bundesverkehrsplan 2030 haben wir festgelegt, dass bis 2030 rd. 270 Mrd. Euro in die Infrastruktur investiert werden. Davon entfallen 132,8 Mrd. Euro der Investitionen in den Erhalt und Ausbau unseres Straßennetzes. Es kann also keine Rede davon sein, dass der Staat den Ausbau und die Sanierung unseres Straßennetzes auf private Investoren umwälzen will. Vielmehr werden staatliche und private Investitionen bei den Projekten kombiniert, die dafür geeignet und sinnvoll sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber MdB