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Peter Tauber
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Frage von Hans-Jürgen K. •

Frage an Peter Tauber von Hans-Jürgen K. bezüglich Finanzen

In unserer Wählergemeinschaft werden folgende Fragen immer häufiger diskutiert
Warum können Politiker ihre Gehälter selbst festlegen, wäre es nicht sinnvoller die Gehälter an das durchschnittliche Einkommen der Steuerzahler festzumachen?

Warum wird Steuerverschwendung nicht gleichermaßen bestraft wie Steuerhinterziehung. Es handelt sich um die gleiche Straftat, beide mal wird dem Staat Geld entzogen und somit jedem einzelnen Bürger.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

Lassen Sie mich dieses Missverständnis bitte aufklären:

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen.

Jeder Abgeordnete im Deutschen Bundestag erhält eine einkommenssteuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung, auch Diät genannt. Sie beträgt derzeit monatlich 9.327,21 € und wird jährlich auf Grundlage des Nominallohnindex angepasst. Diese Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen und ihre Unabhängigkeit garantieren. Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes.

Zu Ihrer zweiten Frage: Steuerverschwendung ist niemals Ziel politisch Handelnder. Gleichwohl gibt es zweifelsohne immer wieder auch Projekte, die offensichtlich schlecht geplant und durchgeführt werden. Hierfür haben sich Politikerinnen und Politiker vor den Wählerinnen und Wählern zu verantworten, die ihre Entscheidung über Vertrauen oder Misstrauen an der Wahlurne treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber