Frage an Peter Tauber von Christine K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,
lt. einer Auskunft des Bundesministerium des Innern (Bürgerservice)wurden im Jahr 2016 rd. 280.000 Asylsuchende festgestellt. Daneben, so das BMI, hat Deutschland schutzsuchende Drittstaatenangehörige u.a. im Resettlement-Verfahren, Relocation-Verfahren und im Rahmen des Familiennachzuges aufgenommen.
Können Sie mir mitteilen, wieviele schutzsuchende Drittstaatenangehörige 2016 im Resettlement-Verfahren, im Relocation-Verfahren und im Rahmen des Familiennachzuges im Jahr 2016 aufgenommen wurden?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft im voraus!
Christine Kirchhoff
Sehr geehrte Frau Kirchhoff,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachstehend übermittele ich Ihnen die bisher gesicherten Zahlen:
Im Rahmen des Relocation-Verfahrens wurden insgesamt 1.099 Personen nach Deutschland umgesiedelt (455 aus Italien, 644 aus Griechenland).
Dabei ist anzumerken, dass die Bundesrepublik zu den Umsiedlungen aufgrund zweier EU-Ratsbeschlüsse aus September 2015 verpflichtet ist (insgesamt 27.500, zzgl. 13.694 aus bislang unverteilten Relocationplätzen, die für Aufnahmen aus der Türkei umgewidmet werden können und von Deutschland auch dafür genutzt werden). Um Umsiedlungsverpflichtungen zu erfüllen, bietet die Bundesrepublik seit September 2016 monatlich insgesamt 1.000 Umsiedlungsplätze an (je 500 aus Italien und Griechenland).
Die ursprünglich 13.694 weiteren für Relocation vorgesehenen Aufnahmeplätze werden nunmehr (nach Umwidmung) für die humanitäre Kontingentaufnahme aus der Türkei genutzt. In diesem Rahmen sind im Januar 2017 153 Personen eingereist.
Durch das Resettlement-Verfahren gab es bis Ende 2016 1.060 Neuansiedlungen aus der Türkei. Auch hierzu ist hinzuweisen: Deutschland ist auch zu dem Resettlement EU-rechtlich verpflichtet (1.600 Personen im Rahmen von Resettlement, Ratsbeschluss vom 20.07.2015).
Bezüglich des Familiennachzugs liegen mir noch keine abschließenden Zahlen für das Jahr 2016 vor.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber