Frage an Peter Tauber von Ernst V.
Sehr geehrter Herr Dr.Tauber,
der Bundestag hat im August 2015 dem dritten Hilfspaket für Griechenland zugestimmt.
unter der Prämisse dass sich der IWF an diesen Hilfen beteiligt. Von Seiten der Bundesregierung wurde immer wieder bekräftigt dies sei „unabdingbar. (20. August 2015 (Bundesregierung.de)
Wir haben November 2016, mehr als ein Drittel der Laufzeit ist verstrichen, eine Beteiligung die zum Oktober/November 2015 zugesagt war zeichnet sich nicht ab, ehr das Gegenteil. (siehe http://www.reuters.com/article/us-g20-imf-lagarde-idUSKCN11753I Business News | Thu Sep 1 2016).
Wie sieht das rechtlich aus?
Muss der Bundestag nochmals eine Entscheidung treffen in der auf die Mitwirkung des IWF verzichtet wird?
Wenn ja, bis wann muss dies geschehen?
Kann die Bundesregierung bis 2018 auf Grundlage der jetzigen Beschlusslage bis zum Ende der Laufzeit des 3. Hilfspaketes so weiter verfahren wie bisher?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Vogtmann
Sehr geehrter Herr Vogtmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der IWF-Beteiligung bei der Finanzhilfe für Griechenland.
Die Bundesregierung geht weiterhin von einer Beteiligung des IWF am Griechenlandprogramm aus. Am 24. Mai 2016 hat der IWF sich bei der Eurogruppe bereit erklärt, seinem Direktorium die Beteiligung basierend auf den Ergebnissen einer neuen Schuldentragfähigkeitsanalyse zu empfehlen. Bei der Eurogruppe am 5. Dezember 2016 wurde diese Bereitschaft bekräftigt.
Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble hat allerdings unlängst deutlich gemacht, dass bei einem von der Bundesregierung nicht erwünschten Ausscheiden des IWF das aktuelle Programm zu Ende wäre. Dies wiederum würde neue Verhandlungen erfordern, der Bundestag müsste die Hilfe erneut beschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage konnte hiermit bestmöglich beantwortet werden.
Mit besten Wünschen und freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber MdB