Frage an Peter Tauber von Fabian B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Tauber,
mein Name ist Fabian Beck und ich bin Gründer der Petition "Höhere Strafen für nicht beachten der Rettungsgasse".
Diese Petition soll die bisherigen Gesetze, welche bisher besagten, dass bei nicht Bildung der Rettungsgasse, eine Geldbuße von 20 € fällig sind. Dies ist aber ein Antragsdelikt und muss vom Rettungsdienst angezeigt werden. In der Regel fehlt aber die Zeit, im Einsatz, die Nummernschilder der Autos aufzuschreiben, welche keine Rettungsgasse bilden. Diese Petition fordert eine Erhöhung der Geldbuße von 20 € auf 2000 €. (Siehe Kampagne Österreich. Dort beträgt seit 2012 die Geldbuße bei nicht bilden der Rettungsgasse 2180 €) Gleichzeitig wird gefordert, dass es eine verstärkte Aufklärung geben soll, im Radio, TV sowie mit Bannern an den Autobahnen welche zeigen, warum die Rettungsgasse so wichtig ist und wie sie gebildet wird.
Ich habe diese Petition am 28.06.2016 ins Leben gerufen. Vielleicht ist es auch ein kleiner Teil Unwissenheit bei den Autofahrern dabei, die diese nicht bilden, allerdings hat jeder Führerscheininhaber diese Thematik in der Fahrschule beigebracht bekommen. Hinzu kommt noch, dass ich das ganze ebenfalls auch noch aus der anderen Sicht kenne, da ich seit 20 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.
Einige Zeitungen, Radiosender sowie TV Sender, wie z.B der Münchner Merkur, Focus online , Bayern3, Antenne Mainz, RPR1 und noch weitere Organisationen, haben bereits Interesse gezeigt und einen ein kurzes Interview veröffentlicht. Ebenso unterstützt der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V, Feuerwehrverband Dillburg, die Städte Meerane und Limburg a.d. Lahn die Petition.
Wie realistisch schätzen Sie Erfolgschancen der Petition ein bzw. wie ist Ihrer Meinung zur Erhöhung der Strafe?
Die Petition ist zu finden unter:
www.openpetition.de
Aktuell sind über 14.000 Unterschrift in 6 Wochen zusammengekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Beck
Sehr geehrter Herr Beck,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihre Ausführungen mit großem Interesse gelesen.
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen eine enorm wichtige, lebensrettende Maßnahme ist. Allerdings bin ich mir sicher, dass diese Bedeutung auch im Bundesverkehrsministerium anerkannt und dementsprechend bewertet wird. Daher vertraue ich darauf, dass die Sachverständigen eine angemessene Strafe für das Nichtbefolgen der Anweisungen für das Bilden einer Rettungsgasse, im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung, festgelegt haben.
Für weitere Detailfragen bzw. eine Einschätzung der Erfolgschancen Ihrer Petition, empfehle ich, sich an das Bundesverkehrsministerium und die Sachverständigen der StVo zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber