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Frage von Jürgen S. •

Frage an Peter Tauber von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Tauber,

mein Thema ist der Kulturgutschutzgesetzentwurf von Frau Prof. Monika Grütters.

Es geht hier nicht nur um die ganz große Kunst, sondern auch um die Sorgen vom Bierkrug- bis zum Münzensammler und des Handels, insbesondere aber auch um die Bewahrung rechtsstaatlicher Grundsätze, auch um Bürger- und Freiheitsrechte (Rückwirkungsverbot, Beweistlastumkehr, Eigentumspostulat Artikel 14 GG, Europäische Menschenrechtskonvention einhergehend mit diesbezüglicher Rechtsprechung).

Mittlerweile wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten mit Datum vom 30.Juli.2015 von Herrn RA Joachim Walser von der Kanzlei Walser in München zum Kulturgutschutzgesetzsentwurf veröffentlicht, zu dem ich verlinke, zumal ich die Problemematik als Nichtjurist niemals so gut veranschaulichen könnte.

http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3566

Weil der Petitionstext von Frau Dr. Ursula Kampmann die Probleme und Sorgen der Sammler und des Handels nach meiner Meinung auch sehr gut veranschaulicht, eine allgemeinere Übersicht als ein Rechtgutachten liefert, möchte ich auch zu diesem verlinken.

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Hinsichtlich der Bürokratiepoblematik liefert uns möglicherweise aktuell das Land Italien schon einen kleinen Vorgeschmack: Mir ist ein Fall bekannt , wo ein deutscher Sammler für eine dort ersteigerte Münze ca. ein Jahr auf die Ausfuhrgenehmigung warten mußte.

Wie ist Ihre Einschätzung? Sind Bürger- und Freiheitsrechte möglicherweise bedroht, werden hier elementare Grundsätze unserer Rechtsordnung mißachtet? Sind die Sorgen der Sammler und des Handels berechtigt?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt
12679 Berlin Marzahn
Sammler und Kleinsthänder (ebay-Name stampsdealer)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Bitte entschuldigen Sie meine so verspätete Antwort. In den vergangenen Monaten haben mich außerordentlich viele Briefe und Mails erreicht, sodass die individuelle Beantwortung viel Zeit in Anspruch nimmt. Das Kulturgutschutzgesetz ist, wie Sie sicher wissen, mittlerweile beschlossen. Es leistet einen wichtigen Beitrag im Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. Damit wurde auch auf die mehrfache Forderung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, nach verstärkten Maßnahmen in der Bekämpfung von illegalem Handel mit Kulturgut, reagiert. Zudem wurden Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen geschaffen, um nationales Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen. Eine Verbesserung des Abwanderungsschutzes stellt darüber hinaus die Sammlungen öffentlicher Museen und Archive generell unter Schutz. Mir liegen selbstverständlich auch die Sorgen und Erwartungen der Sammler und Händler am Herzen. Gesetzlicher Kulturgutschutz stellt zwangsläufig immer einen Kompromiss zwischen dem Interesse des Staates, unser aller kulturelles Erbe zu pflegen und zu bewahren, und den legitimen Eigeninteressen von Privatpersonen dar. Ich bin überzeugt, dass mit der verabschiedeten Fassung des Entwurfs ein ausgewogener Kompromiss gefunden wurde. Bei weiteren Fragen empfehle ich, sich darüber hinaus direkt an Frau Prof. Grütters zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber