Frage an Peter Tauber von Manfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tauber,
mit der Bitte an Sie mir folgende Fragen möglichst kurz und aussagekräftige zu beantworten, ohne politische Floskeln (also möglichst mit ja oder nein) wende ich mich heute an Sie.
1. Gibt es über 70 Jahre nach Kriegsende und über 25 Jahre nach der Wiedervereinigung einen Friedensvertrag mit den Siegermächten?
2. Ist die BRD ein souveräner Staat wie zum Beispiel Frankreich oder England?
3. Weshalb haben wir in Deutschland einen „Personalausweis“? Sind wir denn angestelltes Personal in der „Firma“ Deutschland? Müsste es nicht Personenausweis, Kennkarte, Identitätsausweis oder so ähnlich heißen?
4. Warum steht hinter der Staatsangehörigkeit nur „Deutsch“? Ist Deutsch nicht unsere unsere Sprache? Weshalb steht dort nicht wie in den Ausweisen anderer Ländern die Bezeichnung des jeweiligen Landes, also „Bundesrepublik Deutschland“?
5. Wem ist der BND unterstellt? Wie und von wem werden beim BND die Leitungsfunktionen besetzt?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Manfred Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider komme ich erst heute dazu diese zu beantworten. Sie wollten eine kurze Antwort ohne Floskeln. Diesem Wunsch komme ich gerne nach:
Zu Frage 1:
Nein
Zu Frage 2.
Ja
Zu Frage 3.
Das Wort Personalausweis wird schon im der amtlichen Übersetzung der Verordnung Nr. 53 der Military Government-Germany, British Zone of Control. Ordinance no. 53, Identity cards ... Effective date 30th Sept. 1946. [Militärregierung-Deutschland, Britische Kontrollgebiet. Verordnung Nr. 53, Personal-Ausweise...] benutzt und wurde in Abgrenzung zur - von den Nationalsozialisten eingeführten - Kennkarte 1938 verwandt und die Verschwörungstheorien zum Namen "Personalausweis" gehören ins Reich der Legenden.
Zu Frage 4.
Die Eintragung der Staatsangehörigkeit in Ausweisdokumente ist relativ neu. Im Gegensatz zur DDR hielt die Bundesrepublik Deutschland immer an der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) fest, sodass nach unserem Recht auch "DDR-Bürger" selbstverständlich deutsche Staatsangehörige waren. Das Festhalten an der gemeinsamen Staatsangehörigkeit war auch der Grund, dass das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz beibehalten und eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bis zum Jahr 2000 vermieden wurde, um die bestehende staatsangehörigkeitsrechtliche Klammer zwischen den beiden deutschen Staaten innerhalb Deutschlands als Ganzem nicht zu gefährden. Aus diesem Grunde steht bis heute in den Ausweisdokumenten bei Staatsangehörigkeit "deutsch".
Zu Frage 5.
Der Bundesnachrichtendienst ist eine sog. Bundesoberbehörde. Die Aufsichtsbehörde ist das Bundeskanzleramt.
Nach Art. 60 I GG obliegt die Ernennung von Beamten dem Bundespräsidenten. Alle wichtigen Personalentscheidungen sind zunächst Sache der Bundesregierung. Nach der Beschlussfassung eines Ernennungsvorschlags legt das Bundeskanzleramt die bereits gegengezeichnete Ernennungsurkunde (mit Personalbogen) dem Bundespräsidialamt mit der Bitte vor, diese durch den Bundespräsidenten unterschriftlich vollziehen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber, MdB
Generalsekretär der CDU Deutschlands