Frage an Peter Tauber von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Tauber,
in der aktuellen Diskussion um Asylbewerber und Zuwanderer sagen Sie:
"Denn wir tragen im Namen, dass wir eine Union sind. Wir suchen immer den Ausgleich zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften."
Sorry, aber davon ist bisher NICHTS zu merken, ganz im Gegenteil!
Warum ist z.B. das neue Asylbewerberleistungsgesetz (das alte war eindeutig verfassungswidrig) auch nach über zwei Jahren immer noch nicht verabschiedet worden? (Der letzte Referentenentwurf gilt in weiten Teilen immer noch als verfassungswidrig)
Warum sorgen Sie und Ihre Koalitionspartner nicht endlich einmal KONKRET dafür, dass die großen sozialen Unterschiede und auch die Kälte gegen sozial Schwache (insbesondere ALG II-Empfänger) zumindest verringert und nicht, wie bisher, sich ständig vergrößern, was selbst der geschönte Armutsbericht verdeutlicht?
Das Gerede, auch über Pegida (die ich als Arbeitsloser bewusst NICHT unterstütze!), nützt weder den Asylbewerbern, noch sonst jemanden. Warum zeigen diese Diskussionen, auch mit Ihrer "Schwesterpartei", dass man nicht einmal in der Lage ist, konkret zwischen Asylbewerbern und Einwanderungswilligen zu unterscheiden?
Auch die von Fr. Merkel benannte "Kälte" schlägt den sozial Schwachen gerade von Ihrer "Union" entgegen, indem viele stigmatisiert und diskriminiert werden (faule, dumme, Sozialschmarotzer). Wäre es nicht gerade Ihre Aufgabe, Ihren Abgeordneten mal "gründlich auf die Finger zu klopfen"?
Sehr geehrter Herr Onasch,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Januar 2015.
Ich habe sie mit Interesse gelesen und antworte Ihnen sehr gerne. Es ist gut, dass Sie das Gespräch mit der CDU suchen. Wir nehmen kritische Fragen und Anregungen, die uns erreichen, sehr ernst.
Unsere Politik zeigt, dass wir stets auf das Verbindende schauen und immer wieder neu danach suchen, aufbauend auf die im „C“ verankerten Wurzeln. Die CDU setzt insbesondere in der Gesellschaftspolitik nicht auf Abgrenzung, sondern auf das Zusammenführen. Uns geht es um Verantwortung.
Die Rahmenbedingungen für eine gerechte Sozialpolitik sind gut: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist binnen Jahresfrist um über eine halbe Million angewachsen. Mit rund 43 Millionen Erwerbstätigen im November 2014 schreiben wir ein Allzeithoch. Bei der Erwerbsbeteiligung liegen wir in Europa inzwischen mit an der Spitze. Und die Tendenz zeigt weiter nach oben. Arbeit ist wichtig für den Wohlstand des Landes. Und sie ist für die meisten Menschen der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir wollen deshalb, dass alle Menschen eine Chance auf Arbeit erhalten und ihr Beitrag zum allgemeinen Wohlstand wertgeschätzt und fair entlohnt wird. 2014 haben wir vieles auf den Weg gebracht, um das Vertrauen in Arbeit zu stärken. Mit Mindestlohn und Rentenpaket zeigen wir Respekt vor der Leistung hart arbeitender Menschen. Wir sichern den Wert von Arbeit und schaf-fen so mehr Gerechtigkeit.
Sie fragen, warum das neue Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht verabschiedet sei.
Hier möchte ich Ihnen antworten, dass der Bundesrat dem vom Bundestag am 6. November 2014 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes noch im letzten Jahr zugestimmt hatte. Die gesetzlichen Änderungen sind zum 1. März 2015 in Kraft getreten.
Hiermit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Geldleistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin überarbeitete die Bundesregierung das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach sollen Flüchtlinge 352 Euro monatlich bekommen, durchschnittlich 127 Euro mehr als vor dem Gerichtsurteil. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen.
Grundlage für die Bemessung der neuen Leistungssätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Für diese Stichprobe führen viele Menschen genaue Haushaltsbücher über ihre Ausgaben zum täglichen Bedarf. Daraus berechnet das Statistische Bundesamt, wieviel Geld nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wird auf dieser Grundlage berechnet.
Zudem sprechen Sie das Thema Pegida an. Wie die Vorsitzende der CDU Deutschlands, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, in ihrer Neujahresansprache deutlich machte, ist in Deutschland kein Platz für Hetze und Verleumdungen gegen Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen. Wir sehen die Aktionen der sogenannten „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (Pegida)“ kritisch. Die Organisatoren der Demos verweigern die Diskussion, einige sind Kriminelle. Das muss man wissen.
Politiker und Bürger beschäftigt allerdings die Frage von Zuwanderung und die steigende Zahl der Asyl-bewerber sehr. Wir nehmen die Sorgen der Bürger sehr ernst. Wir sehen die Demonstrationen auch als Ausdruck dieser Sorgen. Die CDU tritt für den Schutz politisch verfolgter Menschen ein. Wer politisch verfolgt wird und schutzbedürftig ist, muss auf Deutschland vertrauen können. Jedoch stoßen immer mehr Städte und Gemeinden bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge und Asyl-bewerber an ihre Belastungsgrenze. Wir unterstützen daher die Kommunen auch finanziell in Zusammenarbeit mit den Ländern.
Angesichts dieser Situation stehen wir vor großen Herausforderungen. Wichtigstes Ziel ist es dabei, jene Menschen schnell aufnehmen zu können, die in ihrer Heimat wirklich bedroht, gefoltert und verfolgt werden: Wie etwa – um ein aktuelles Beispiel zu nennen – die Flüchtlinge aus Syrien und dem Nordirak. Bei Menschen, die nicht verfolgt sind, dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Deshalb war es wichtig, dass die unionsgeführte Bundesregierung Änderungen zum Asylverfahrens-recht durchgesetzt hat, wonach Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ aufgenommen werden. Die Verfahren werden dadurch entbürokratisiert und beschleunigt. In Zukunft sollen alle Asylverfahren in drei Monaten abgeschlossen sein.
Durch die stark ansteigende Anzahl von Asylbewerbern sind die Kommunen und Landkreise enorm gefordert bei Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Die große Hilfsbereitschaft unserer Bürger werden wir nur erhalten, wenn wir diejenigen Menschen aufnehmen, die tatsächlich politisch verfolgt oder Bürgerkriegsflüchtlinge sind. Wir fügen hinzu: aber auch nur diese! Denn nur rund ein Drittel aller Asylbewerber ist tatsächlich verfolgt.
Die Anerkennungsquote tendiert bei den Bewerbern vom Balkan gegen Null, während von den syrischen und irakischen Flüchtlingen eine sehr hohe Anzahl anerkannt wird. Die Menschen vom Balkan mögen sich aus persönlich nachvollziehbaren Gründen auf den Weg zu uns machen, dies kann aber kein Grund für eine Aufnahme bei uns sein. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben bewusst formuliert „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ und damit das Asylrecht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Syrische und irakische Flüchtlinge nehmen wir mit offenen Armen und offenem Herzen in Deutschland auf. Wir wollen ihnen das Leben erleichtern und Schutz bieten. Wir haben seit Ausbruch des Bürgerkriegs nicht nur mit über eine Milliarde € in der Region geholfen, sondern bei uns mehr als 120.000 syrische Flüchtlinge aufgenommen, mehr als jedes andere EU-Land! Zudem werden wir vermehrt berufsvorbereitende Hilfen anbieten, um diesen Flüchtlingen durch Sprache, Ausbildung und Arbeit eine Perspektive zu geben.
Mit Blick auf diese schutzbedürftigen Flüchtlinge haben wir in den letzten Monaten viele Erleichterungen beschlossen, die wir aktiv vertreten sollten:
• Wir fördern schnelle Integration, indem wir die Mittel für Integrationskurse im Nachtrags-Haushalt 2015 um 25 Millionen erhöht haben.
• Wir haben die Wartezeit, nach der Asylbewerber arbeiten dürfen, auf drei Monate im Fall einer positiven Vorrangprüfung verkürzt. So ermöglichen wir ihnen, selbst zu ihrem Lebensunterhalt beizutragen.
• Damit die tatsächlich Verfolgten und die nicht-schutzbedürftigen Bewerber schnell Rechtssicherheit erhalten, haben wir das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit inzwischen 1.400 zusätzlichen Stellen ausgestattet; weitere bis zu 1.000 Stellen werden im nächsten Jahr folgen müssen. Damit beschleunigen wir die Asylverfahren erheblich.
Asyl gewähren wir aus christlicher Verpflichtung – das ist unsere Grundüberzeugung und dazu stehen wir. Das Asylrecht darf kein Schlupfloch für illegale Einwanderung sein. Asyl und Zuwanderung sollten wir weiterhin trennen.
Deutschland ist ein attraktives Land, wir haben sehr hohe Einwanderungszahlen, in den beiden vergangenen Jahren sind netto, also nach Abzug der Ausgewanderten, rund 900.000 Menschen zu uns gekommen. Die meisten Menschen kommen aus der EU zu uns, das ist gut so, denn neben einem europäischen Arbeitsmarkt aus 28 Mitgliedstaaten haben wir in Europa eine Werte- und Kulturgemeinschaft, die über Jahrzehnte gewachsen ist.
Wir haben Interesse an qualifizierter Einwanderung, aber wir sollten selbst definieren, nach welchen Maximen Menschen aus Drittstaaten zu uns kommen können. Dafür gibt schon heute Regelungen im Aufenthaltsgesetz und gute Informationsangebote etwa unter www.make-it-in-germany.com .
Des Weiteren hat die CDU-geführte Bundesregierung vor kurzem einen Gesetzentwurf beschlossen, der einerseits Flüchtlingen und Asylbewerbern, die schon länger bei uns sind, überwiegend für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen, nicht straffällig geworden sind und sich gut integriert haben, die Möglichkeit gibt, dauerhaft bei uns zu leben. Andererseits wurde beschlossen, dass diejenigen, die nicht bei uns bleiben können, auch ausgewiesen und abgeschoben werden müssen. Gerade die SPD-regierten Bundesländer, die für die Abschiebung zuständig sind, sind jetzt in der Pflicht.
Sie sehen also: Die CDU handelt im Interesse des Landes und ist sehr wohl in der Lage zwischen Asylbewerbern und Einwanderungswilligen zu unterscheiden.
Sehr geehrter Herr Onasch, ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ausführung weiterhelfen und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber, MdB