Portrait von Peter Tauber
Peter Tauber
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Tauber zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Malte F. •

Frage an Peter Tauber von Malte F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Tauber, warum muss der "Eisenbahnknoten Stuttgart" (Siehe 1.) unbedingt durch das Projekt Stuttgart 21 (S 21) modernisiert werden.

Warum droht die Planung für die Anbindung des Echterdinger Flughafens an den Schienenfernverkehr nicht zu einem teuren Flop zu werden, obwohl es eine "sinkende Nachfrage bei Zuganbindungen an Flughäfen" (Ausnahme Frankfurt) gibt.(Siehe 2.)

Warum hat es man nicht geschafft die Südbahn (Siehe 3.) zu elektrifizieren, die Gäubahn (Siehe 4.) zweigleisig auszubauen und die Rheintalbahn (Siehe 5.) viergleisig auszubauen, jetzt aber ließ Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Verkehrsministerkonferenz erkennen, dass alle Projekte der Bahn, für die es Ende 2014 keine Finanzierungsvereinbarung gebe, auf den Prüfstand kämen und neu taxiert würden, nach Informationen des Verkehrsministeriums von Baden-Württemberg sei der Bund aber erst dann bereit, eine Finanzierungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Südbahn zu unterschreiben, wenn der Planfeststellungsbeschluss für alle Abschnitte vorliege – und zwar noch 2014 (Siehe 6.), aber bei S 21 liegt nur eine Finanzierungsvereinbarung und kein Planfestellungsbeschluss für die Abschnitte 1.3 und 1.6b (Siehe 1.) vor.

Mit freundlichen Grüßen
Malte Fischer

1. http://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgart_21
2. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-in-leinfelden-echterdingen-gastel-warnt-vor-teurem-flop-am-flughafen.1dc5c54a-e9fa-419e-b4fa-d9bf501b03e8.html
3. http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCdbahn_%28W%C3%BCrttemberg%29
4. http://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrecke_Stuttgart%E2%80%93Hattingen
5. http://de.wikipedia.org/wiki/Rheintalbahn
6. http://www.kontextwochenzeitung.de/macht-markt/167/auf-der-schwaebsche-eisenbahne-2256.html

Portrait von Peter Tauber
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Stuttgart 21.

Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisen-bahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. € (inkl. TEN-Fördermittel) für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen – Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Insofern wären die Stuttgart 21 betreffenden Fragen an den Vorhabenträger DB AG zu richten.

Hinsichtlich der Ursachen für die offene bzw. noch nicht abgeschlossene Realisierung der Ausbau-strecken Stuttgart – Singen – Grenze D/CH (Gäubahn), Ulm – Friedrichshafen – Lindau (Südbahn) und Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) ist primär auf die andauernden Planungs- und Baurechtsver-fahren hinzuweisen, die gerade bei Großvorhaben wie der Rheintalbahn sehr komplex und zeit-aufwendig sind. Des Weiteren ist bei diesen wie auch allen anderen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene eine zügige Realisierung in erheblichem Maße von den durch den Deutschen Bundestag für die Schienenwegeinvestitionen zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abhängig.

In Bezug auf die Frage der Neubewertung von noch nicht begonnenen Bedarfsplanvorhaben ist darauf hinzuweisen, dass diese Neubewertung unabhängig von dem in Aufstellung befindlichen Bundesverkehrswegeplan 2015 ohnehin erforderlich ist, da es sich hier um eine explizite Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages handelt. Auch für Neubeginne, bei denen noch im Jahr 2014 eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden soll, ist eine solche zeitnahe Bewertung zwingend erforderlich. Diese Regelung soll gewährleisten, dass unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen die knapp bemessenen Investitionsmittel möglichst effizient und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Ich hoffe das beantwortet Ihre Fragen. Ansonsten wäre in dem konkreten Fall das Land Baden Württemberg zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Tauber