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Peter Tauber
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Peter Tauber von Ottmar M. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Tauber,
nach eigenen Angaben betreibt die CDU eine sehr erfolgreiche Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Wenn das so ist, warum sollen zukünftig die Arbeitnehmer künftig höhere Krankenkassenbeiträge allein zahlen? Warum werden die Beiträge auf 14,6 % gesenkt, die Arbeitgeber also nochmals zusätzlich entlastet, während die Arbeitnehmer einseitig BELASTET werden? Der Vorstandsvorsitzende der BEK erklärte in der Volksstimme vom 21.06.14, dass höhere Beiträge eine Frage der Zeit sind und auch der Zuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird! Was ist das für eine „erfolgreiche“ Politik, wenn die Arbeitnehmerseite diesen „Erfolg“ bezahlen darf, während die Arbeitgeberseite nochmals entlastet wird? Wenn die Politik der CDU so erfolgreich ist, müsste es doch für beide Seiten besser werden, oder nicht? Warum also verbessert sich die Situation nur für die Arbeitgeberseite? Oder sollen die ohnehin schon enormen sozialen Unterschiede weiter vertieft werden?

Es wird um eine präzise Antwort auf die gestellten Fragen gebeten!

O. Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Juni 2014 zur Senkung der Krankenkassenbeiträge.

Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf künftig 14,6 Prozent gesenkt. Die Hälfte (7,3 Prozent) trägt der Arbeitgeber und die andere Hälfte die Arbeitnehmer. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den die Krankenkassenmitglieder alleine zahlen müssen, entfällt. Genauso entfällt der pauschale Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse bisher erheben kann. Das erspart den Mitgliedern den bürokratischen Aufwand bei der Zahlung der Zusatzbeiträge. Zudem entfällt das bürokratische Verfahren bei der Durchführung eines steuerlichen Sozialausgleichs. Mit der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages tragen wir zu stabilen Lohnnebenkosten bei und sichern dadurch Arbeitsplätze.

Diese Regelungen verbinden eine weiterhin wettbewerbliche Ausrichtung der Krankenkassen mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität und der Stärkung der Beitragsautonomie. Die Kassen erhalten die Möglichkeit, über einen individuellen, prozentualen Zusatzbeitrag miteinander in einen Wettbewerb um die beste Versorgung zu treten.

Dabei wird die soziale Ausgewogenheit angestrebt. So müssen bestimmte Personengruppen, wie etwa Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe, diesen Zusatzbeitrag nicht selbst tragen.

Künftig kann jede Kasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfallen wird, hängt davon ab, wie wirtschaftlich eine Kasse arbeitet. Einige Kassen werden mit ihrem Zusatzbeitrag weiterhin bei 0,9 Prozent liegen, so dass sich für die Versicherten nichts ändert. Andere Kassen stehen finanziell so gut da, dass sie ihre Versicherten durch einen niedrigeren Zusatzbeitragssatz entlasten können. Wieder andere werden ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Die Krankenkassenmitglieder haben dann das Recht unkompliziert in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Dafür erhalten sie ein Sonderkündigungsrecht. Das erhöht den Anreiz der Krankenkassen, im Wettbewerb um Versicherte eine qualitativ gute Versorgung anzubieten und ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten, indem sie gut und effizient wirtschaften.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen wird für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen das Sonderkündigungsrecht wirksam - es sei denn, die Krankenkasse erhebt keinen Zusatzbeitrag. Die Kassen werden zudem verpflichtet, jedes Mitglied auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag und den möglichen Wechsel in eine günstigere Krankenkasse hinzuweisen. Beim Sonderkündigungsrecht muss die Kündigung bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder ihn erhöht. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Gesundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer umsichtigen Ausgabenpolitik begegnen.
Die Ausgaben von gut 11 Milliarden Euro fallen um 0,9 Milliarden Euro bzw. 7,8 Prozent geringer aus als 2013. Der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben beläuft sich momentan auf 10,5 Milliarden Euro. Seine Absenkung kann durch eine entsprechende Entnahme von Finanzmitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen werden.

Den Gesundheitsfonds hat der Bund in den sieben Jahren seines Bestehens mit insgesamt rund 70 Mrd. Euro unterstützt. Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner für die Gesetzlichen Krankenversicherungen. So steigt der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds von 10,5 Mrd. Euro im Jahr 2014 über 11,5 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 14 Mrd. Euro im Jahr 2016 und 14,5 Mrd. Euro ab 2017. Die leichte Absenkung des Zuschusses gegenüber den bisherigen Planungen in den Jahren 2014 und 2015 ist angesichts der sehr positiven Finanzlage im Gesundheitssystem sinnvoll. Es wäre schwer vermittelbar und zudem auch unwirtschaftlich, hohe Überschüsse im Gesundheitssystem durch Aufnahme neuer Schulden im Bundeshaushalt zu finanzieren.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Tauber