Frage an Peter Tauber von Stefan H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,
mit wachsender Sorge nehme ich die Inflation in Deutschland zur Kenntnis. Mit der Zinsabschlagssteuer und dem aktuellen Zinsniveau wird jeder Sparer nach und nach enteignet. Vor dem Hintergrund, dass die Schulden seit 1950 kontinuierlich wachsen und man sich jetzt noch so einen Luxus wie die Mütterrente und die Rente mit 63 leisten will, kann das eigentlich nur gewollt sein.
Meine Fragen an Sie sind:
- Warum findet keine öffentlich Debatte über diese "Sondersteuer" statt?
- Sind Sie der Meinung, dass die Bundesregierung ökonomisch nachhaltig regiert?
- Was wird getan um endlich einmal weniger Geld auszugeben als eingenommen wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Hartmann
Sehr geehrter Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de. Ich habe sie mit Interesse gelesen. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen erst heute antworte.
Die von Ihnen angesprochene Abgeltungsteuer ist natürlich vor ihrer Einführung öffentlich diskutiert worden. Sie verbessert die steuerlichen Rahmenbedingungen für privates Kapitaleinkommen und stärkt den Finanzplatz Deutschland, indem sie ihn international wettbewerbsfähig macht. Sie ist auch keine neue oder zusätzliche Steuer, sondern vereinfacht lediglich die bis 2008 geltende Besteuerung von Kapital- und Sparerträgen für Privatanleger.
Die Abgeltungsteuer führt zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge. Diese werden seit dem 1. Januar 2009 mit einem einheitlichen Steuersatz beteuert. Bis dahin galt in Deutschland auch für Privatanleger die Kapitalertragsteuer mit ihren höchst unterschiedlichen Steuersätzen. In Deutschland lag der Steuersatz bei 20 % für Gewinnanteile (Dividenden), 30 % für Zinsen aus Kapitalanlagen und 35 % für Tafelgeschäfte. Darüber hinaus gab es noch weitere Steuersätze wie z. B. 30 % für steuerpflichtige Kapitalerträge und Zwischengewinne aus in- und ausländischen Investmentzertifikaten.
Die Kapitalertragsteuer für Privatanleger wurde bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt. Die Zinserträge wurden bis Ende 2008 im Veranlagungsverfahren dem individuellen Grenzsteuersatz des Empfängers unterworfen und die gezahlte Kapitalertragsteuer wurde als Vorauszahlung angerechnet sofern eine entsprechende Steuerbescheinigung vorgelegt wurde.
Die Abgeltungsteuer bringt durchaus Vorteile: Zum einen schafft sie ein einheitliches und transparentes Steuersystem für private Kapitalerträge. Zum anderen wird der Steuerabzug direkt vom jeweiligen Kreditinstitut vorgenommen, womit die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten ist. Sie müssen Ihre Erträge aus Kapital also nicht mehr bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz über 25 % liegt.
Zu Ihrer Frage der ökonomischen Nachhaltigkeit möchte ich anmerken, dass wir die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert haben. Die damit gesteckten Ziele haben wir vier Jahre früher erreicht als vorgeschrieben. Wir haben das ohne Steuererhöhungen geschafft und werden auch weiterhin die Steuern nicht erhöhen. Unsere erfolgreiche Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sorgt für steigende Staatseinnahmen. Die Neuverschuldung haben wir konsequent abgebaut. 2014 werden wir im Bund weniger Geld ausgeben als 2010.
Wir haben uns vorgenommen, dass der Bund ab 2015 ohne neue Schulden auskommt. Mit unserer Haushaltspolitik schaffen wir auch weiter die Voraussetzungen für eine stabile Währung, für Wachstum und sichere Arbeitsplätze. Wir leisten damit Vorsorge für eine gute Zukunft. Dies schafft die CDU-geführte Regierung ohne Steuererhöhung.
Die Schuldenbremse wird mit großem Sicherheitsabstand eingehalten. So bleibt Deutschland der Stabilitätsanker in Europa. Gleichzeitig investieren wir in unsere Zukunft. Allein 2015 soll eine Milliarde Euro zusätzlich in Bildung, Wissenschaft und Forschung gehen. Bis 2017 sind für die Forschung 3 Milliarden Euro zusätzlich eingeplant. 5 Milliarden Euro zusätzlich fließen bis 2017 in Straßen, Schienen und Wasserstraßen.
Eine solide Haushaltspolitik schafft Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dieses Vertrauen zieht private Investitionen aus aller Welt an. Das ist die Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und damit für sichere und gute Arbeitsplätze und für faire Löhne.
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2015 legt somit Grundsteine für eine erfolgreiche Zukunft. Für weitere Informationen und Einzelheiten zum Bundeshaushalt 2015 verweise ich Sie gerne auf www.bundeshaushalt-info.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber