Frage an Peter Tauber von Stephan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,
eine Gruppe von Bürgern betreibt in Wächtersbach ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Wie stehen Sie grundsätzlich zu dieser Form der direkten Demokratie?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Siemon
Sehr geehrter Herr Siemon,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 28. April diesen Jahres, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Sie beziehen sich auf Bürgerbegehren zur Abschaffung des Ersten Stadtrates in Wächtersbach, das von einem bunten Bündnis unterstützt wird.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind keine neuen Instrumente, sondern seit dem 1. April 1993 in § 8b der Hessischen Gemeindeordnung geregelt. Der erste Bürgerentscheid in Hessen fand am 17.10.1993 in Dieburg zur Frage „Sind Sie für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges in der Frankfurter Straße?“. 65,4 Prozent der Stimmen wurden damals mit „Ja“ abgegeben.
In Hessen wurden für den Zeitraum von 1993 bis 2014 insgesamt 437 Bürgerbegehren und 125 Bürgerentscheide erfasst.
Im hessischen Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist nun erstmals eine Evaluierung und gegeben falls eine weitere Erleichterung der Elemente kommunaler direkter Demokratie vorgesehen.
Ich unterstütze das Bürgerbegehren in Wächtersbach. Es ist ein verbrieftes Recht der Bürger auf Beteiligung in den Kommunen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind ein demokratischer Beweis, dass sich Menschen für tatsächlich für Kommunalpolitik und die Angelegenheiten ihrer Heimat interessieren und einsetzen.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber