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Frage von Reinhard B. •

Frage an Peter Tauber von Reinhard B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wurde in den Medien berichtet, dass der europäische Gerichtshof voraussichtlich der Klage einer hier seit 4 Jahren (ohne Arbeit) lebenden
Rumänin (24 Jahre) stattgeben wird, einen Anspruch auf Grundsicherung (Hartz 4) zu haben.

1. Wie steht die CDU grundsätzlich zu dieser Problematik?
2. In welcher Höhe zahlt der Steuerzahler bereits jetzt und auf welcher Grundlage - Sozialleistungen an diesen Personenkreis.
Ich empfehle vor der Wahl, in dieser Angelegenheit sehr klar Stellung zu nehmen,

Herzlichen Dank
Reinhard Brunke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brunke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Januar dieses Jahres.

Das Thema Sozialbetrug nimmt die CDU sehr ernst. Unser Sozialstaatsprinzip gibt nie­mandem das Recht, auf Kosten der Gemeinschaft zu leben, wenn er sich selbst helfen (also insbesondere arbeiten) könnte. Die Mittel, die von den Bürgern zur Erfüllung staatlicher Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, müssen von diesen zunächst erarbeitet werden. Mit ihrer solidarischen Leistung legen die Erwerbstätigen – darunter auch Menschen mit geringem Einkommen – die Grundlagen zur Unterstützung jener, die unverschuldet in Not geraten. Wir können nicht von den Bürgern Solidarität mit ihren Mitmenschen verlangen, ohne die Hilfebedürftigen gleichzeitig zur Übernahme von Eigenverantwortung zu ver­pflichten. Unser Sozialstaat ist deshalb darauf angewiesen, dass die Bürger bereit sind, ihr Leben grundsätzlich ohne dessen Hilfe zu meistern und das Ziel verfolgen, sich selbst den Lebensunterhalt zu erarbeiten und zu helfen. Nur dann behält die Gemeinschaft die Kraft, dort einzugreifen, wo Hilfe wirklich nötig ist.

Anspruch auf Unterstützung durch die Gemeinschaft erwerben selbstverständlich auch Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland arbeiten und hier auch in die Sozialkas­sen einzahlen bzw. vor ihrer Arbeitslosigkeit eingezahlt haben. Die allermeisten Zuwande­rer – auch aus Bulgarien und Rumänien – sind gut integriert, meist gut bis sehr gut ausge­bildet, gehen einem Beruf nach und leisten auf diesem Weg einen Beitrag zur Finanzierung unseres Sozialsystems. Laut einer aktuellen Auskunft der Bundesagentur für Arbeit bezo­gen im Juni letzten Jahres rund 27.000 Zuwanderer aus Rumänen und Bulgaren Mittel nach dem SGB II (Hartz IV). Knapp 36 Prozent von ihnen waren erwerbstätig und benötigten aufstockend finanzielle Hilfe für ein zu geringes Einkommen. Zum Vergleich: Insgesamt gab es zu dem Zeitpunkt in Deutschland 4,45 Millionen Hartz-IV-Empfänger und von die­sen waren knapp 30 Prozent sogenannte Aufstocker.

Das Problem, das Sie ansprechen, wird meist mit dem Begriff „Armutszuwanderung“ um­schrieben. Es betrifft eine vergleichsweise kleine Personengruppe aus Rumänien und Bul­garien – meist Sinti und Roma. Diese leben in ihren Herkunftsländern in schwierigen Ver­hältnissen, verfügen meist über einen sehr geringen Bildungsstand und sind nur schwer integrierbar.

Die Europäische Union stellt Mittel zur Verfügung, damit diesen Menschen in ihren Her­kunftsländern geholfen werden kann. Die Mittel werden dort jedoch nicht hinreichend genutzt. Zusätzliche Probleme gibt es bei uns dadurch, dass sich die Zuwanderer in großen Gruppen bevorzugt in einigen Großstädten (z.B. Berlin, Dortmund, Duisburg, Hamm, Mannheim) ansiedeln. Diese haben zwar die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Europäi­schen Sozialfonds zu beantragen, um vor Ort geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Den­noch bleibt die Situation eine besondere Belastung für die Städte und ihre Einwohner.

Die CDU hat ihre Politik zur Bekämpfung von Armutszuwanderung in Europa bereits in ihrem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl dargelegt und wird hierzu auch mit Blick auf die Europawahl am 25. Mai deutlich Stellung nehmen. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass diesem Thema im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ein hoher Stellen­wert beigemessen wird. Die CDU-geführte Bundesregierung hat bereits am 8. Januar die­ses Jahres einen ressortübergreifenden Staatssekretärsausschuss eingerichtet, der sich mit den gesetzgeberischen Möglichkeiten befassen wird.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte. Als Anlage übermittle ich Ihnen ein Argumentationspapier der CDU-Bundesgeschäftsstelle mit dem Titel „Armutszuwanderung nach Deutschland – Fragen und Antworten“.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber, MdB