Frage an Peter Tauber von Luca W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,
Sie haben einen Antrag der Grünen im Bundestag bezüglich der Privatisierung von Wasser zusammen mit Ihrer Partei abgelehnt, obwohl der Antrag einer Formulierung vom CDU-Parteitag im Dezember letzten Jahres entspricht, auf dem sich die CDU gegen die von der EU geplanten Privatisierung ausgesprochen hat. Entspricht diese Entscheidung Ihrer persönlichen Meinung oder haben Sie sich der Fraktionsdisziplin untergeordnet?
Sehr geehrter Herr Werner,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. April diesen Jahres und ihrer freundlichen persönlichen Erinnerung an dieselbe. Auch wenn das Internet ein schnelles Medium ist, so werbe ich doch um ein wenig Verständnis, dass eine Antwort ein paar Tage dauert. Jede Anfrage von Bürgern ist wichtig und wird von mir auch gerne beantwortet, aber alles zu seiner Zeit.
Aber jetzt zu Ihrem Thema. Fassen wir es kurz: Die Wasserversorgung wird nicht privatisiert!
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Es muss klar sein, dass niemand eine Kommune zwingen darf, ihre Wasserversorgung zu privatisieren. Es muss in der Entscheidung der jeweiligen Kommune liegen, über die beste Form der Versorgung zu entscheiden. Die in der Öffentlichkeit geführte Debatte über den in der Beratung befindlichen Vorschlag für eine Konzessionsvergaberichtlinie auf europäischer Ebene beinhaltet nämlich entgegen der Diskussion keinen "Zwang zur Privatisierung". Die Vorschriften berühren auch keine kommunalen Eigenbetriebe. Die Rechtsform des Eigenbetriebs bei der Wasserversorgung ist nicht Gegenstand der Debatte.
Wenn die Wasserversorgung bspw. durch eine kommunale GmbH organisiert ist, hatte die EU eine europaweite Ausschreibung beim Erreichen bestimmter Anteils- und Umsatzgrenzen geplant. Dieses Ansinnen ist nun auch auf Druck der Bundesregierung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgestellt worden. Die neuen EU-Rechtsvorschriften werden Kommunen nicht zwingen, die Wasserversorgung öffentlich auszuschreiben, es aber auch nicht verbieten. Die Kommunen entscheiden also wie jetzt auch künftig selbständig, wie sie die Wasserversorgung organisieren wollen. Das bleibt in Deutschland Sache der kommunalen Selbstverwaltung und das ist gut so.
Ich verstehe Ihre Sorgen, darum ist mir diese Klarstellung besonders wichtig. Ich wende mich aber auch gegen diejenigen in der Debatte, die eine weit verbreitete Skepsis gegen Europa nutzen, um Stimmung vorbei an den Fakten zu machen.
Noch einmal: Ein Zwang zur Privatisierung der Wasserversorgung steht nicht zur Debatte. Wer das wider besseren Wissens behauptet, schürt mit billiger Polemik die Ablehnung Europas. Und oft kommen die flotten Sprüche aus dem linken politischen Lager, dass in den Sonntagsreden immer die Einheit Europas feiert. Das passt nicht zusammen.
Ich persönlich rate von der Privatisierung der Wasserversorgung auch in Zukunft ab. Die erstklassige Qualität der Wasserversorgung soll nicht gefährdet werden.
Sehr geehrter Herr W.,
gerade im Sinne der Europäischen Einigung sollten man populistische Kampagnen und das Spiel mit Halbwahrheiten auf Kosten der Europäischen Union unterlassen und bei der Diskussion um die vermeintliche Privatisierung des Trinkwasser soll man bitte entlang von Fakten diskutieren und nicht mit gefühlten Wahrheiten.
Es grüßt Ihr
Tauber