Frage an Peter Tauber von Daniel B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,
Wie stehen Sie zum Bereuungsgeld?
Frau Dr. Merkel sagte dem "Westphallen-Blatt":
„Das Betreuungsgeld ist zusammen mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen ein fester Bestandteil unserer Politik für die Wahlfreiheit von Eltern“
Hier ein Beispiel aus der Realität:
In Mörfelden-Walldorf soll am 15 Mai in der Sadtverordnetenversammlung eine neue Gebührensatzung für Kindertagesstätten beschlossen werden.
Nach der neuen Satzung soll man für eine U3 Betreuung in der Zeit von 7:00 – 16:30 Uhr zw. 402 € und 474 € + 60 € Verpflegung bezahlen. Die Höhe ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG.
Jetzt mal angenommen man hat zwei Krippenkinder (fürs zweite zahlt man die Hälte der kleineren Gebühr):
min. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 402€ + 201 € + 120 € Verpflegung = 723 €
max. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 474 € + 237 € +120 € Verpflegung = 831€
Die minimale Gebühr zahl man bis zu einem monatlichen Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG von 3000 € den maximalen Betrag ab 6000 €.
Wie soll ein Eheparter in dem Niedrieglohnland Deutschland erstmal 700€ - 800€ netto verdienen?
Auch wenn man mehr verdienen würde, arbeitet der Parter dann fast nur für die Kinderbetreuungskosten. Dann bleibt man doch lieber Zuhause und kassiert 300 €.
Wo wäre hier die von der Frau dr. Merkel genannte WAHLFREIHEIT, wenn ich mir das Eine gar nicht leisten kann?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Busack
Sehr geehrter Herr Busack,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Beiträgen für Kinderbetreuung. Meine CDU-Kollegen in der Stadtverordnetenversammlung von Mörfelden-Walldorf haben das Problem erkannt und deshalb einen Antrag gegen die Gebührenerhöhung gestellt.
Dieser hat leider keine politische Mehrheit gefunden und wurde abgelehnt.
Die Beiträge sind für sich genommen sicher hoch. Sie sind jedoch nicht kostendeckend. Ein Kindergartenplatz kostet den Staat im Bundesdurchschnitt etwa 1.000 Euro. Das sind die Investitions- und Personalkosten uvm. Diese Plätze sind ein Zuschussgeschäft. Das ist auch richtig so. Neben dieser direkten Bezuschussung hat die christlich-liberale Bundesregierung eine weitere Erleichterung eingeführt. Zum 01. Januar 2010 wurde das Kindergeld für das 1. Und 2. Kind um 20 Euro pro Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wurde von 6024 Euro auf 7008 Euro erhöht. Zudem können Sie seit 01. Januar 2012 Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind Zweidrittel der Kinderbetreuungsausgaben bis 4.000 Euro jährlich pro Kind als Sonderausgaben absetzbar. Von den Betreuungskosten für das erste Kind bleiben monatlich 265 Euro über. Das Essensgeld, würden Sie für Ihr Kind annähernd auch daheim ausgeben. Deswegen habe ich es aus der Berechnung ausgelassen. Beim zweiten Kind bleibt ein monatlicher Anteil von 68,25 Euro. Zudem wird das zweite Kind durch den Rabatt noch stärker gefördert.
Insofern ist die Wahlfreiheit auch in Mörfelden-Walldorf auf einem guten Weg. Ich nehme mir aus Ihrer E-Mail mit, dass wir noch mehr über die steuerliche Förderung der Bundesregierung berichten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber