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Frage von Rolf L. •

Frage an Peter Tauber von Rolf L. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,

seit 2003 beziehe ich Altersrente (Jahrgang 1940). Mir werden für 2 Jahre Abzüge einbehalten, obwohl ich vom Jahrgang und den Beitragsjahren her meine Rente ohne Abzüge erhalten müsste. Aber, da ich seit 1993 so genannte "Freiwillige Beiträge" gezahlt habe, wird das nicht angerechnet. Angeblich heißt es im Gesetz, dass nur "Pflichtbeiträge" für die Rentenanwartschaft herangezogen werden. Auf die Rentenhöhe hat das keinen Einfluss.
Ungeachtet der rechtlichen Lage - mein Einspruch vom Oktober 2003 ist bis heute nicht bearbeitet. Ich finde das unmöglich, man wartet wohl hier auf die biologische Lösung. Ich möchte eigentlich Klagen - was meinen Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Link

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Sehr geehrter Herr Link,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de, die ich mit Interesse gelesen habe.

Leider bin ich kein Experte für Sozialrecht und vermag nicht zu beurteilen, inwieweit eine Anrechnung freiwilliger Beiträge auf die Rentenhöhe zulässig ist. Da es sich hierbei um einen komplizierten Sachverhalt handelt, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich rechtlichen Beistand zu suchen und mit diesem die Möglichkeit einer Klage zu erörtern. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht konkret helfen kann, da ich jeder Jurist bin noch sind mir aufgrund meines Mandats Rechtsauskünfte erlaubt.

Ich bedauere, Ihnen nicht direkt weiterhelfen zu können, stehe aber für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Tauber

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Antwort von
CDU

Im Nachgang möchte ich Ihnen noch empfehlen, sich auch an den Sozialverband Deutschland VdK zu wenden und dort um Unterstützung bei der Klärung Ihrer Fragen nachzusuchen. Sie erreichen den VdK unter folgenden Anschriften:

Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Wurzerstraße 4 a
53175 Bonn
Telefon: 0228 82093-0
Telefax: 0228 82093-43
kontakt@vdk.de

Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
Elsheimerstraße 10
60322 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/71 40 02-0
Telefax 0 69/71 40 02-22
hessen-thueringen@vdk.de

oder im Internet unter www.vdk.de.

Ihr
Dr. Peter Tauber