Frage an Peter Tauber von Alexander M. bezüglich Bildung und Erziehung
Meine Frau kann als Lehrerin für drei Fremdsprachen weiterhin das Arbeitszimmer, das wir in unserem Haus speziell für sie geschaffen und eingerichtet haben, nicht steuerlich geltend machen, obwohl die Schule keinen adäquaten Raum zur Verfügung stellt. Darüber hinaus weigert sich das Finanzamt beharrlich, Fortbildungen im Ausland zu akzeptieren, da es sich hierbei auch um Urlaub handeln könnte. Die Fortbildungen müssen vollständig selbst bezahlt werden. Wie stehen Sie zu diesen Ungerechtigkeiten?
Sehr geehrter Herr Mauritz,
danke für Ihre Anfrage, die ja ein sehr persönliches und konkretes Problem skizziert. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts bitte ich Sie um Nachsicht, dass ich die gestellte Frage nicht adhoc beantworten kann. Bitte schreiben Sie mir doch nochmals persönlich an dialog@petertauber.de. Sie erhalten dann von mir eine entsprechende Antwort.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Peter Tauber