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Frage von Steffen E. •

Frage an Peter Struck von Steffen E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Struck,

in den Medien war am 03.04.09 nachstehende Meldung zu lesen:

"Gesetz sanktioniert Vergewaltigung in Ehe

In Afghanistan ist für die Minderheit der Schiiten ein Familiengesetz verabschiedet worden, das nach Ansicht der Menschenrechtskommissarin der UN die Frauenrechte massiv einschränkt.

Nachdem das Gesetz beide Kammern des Afghanischen Parlamentes passiert hatte, unterzeichnete Präsident Hamid Karsai das Dokument kürzlich.

Das Gesetz soll die Verheiratung von Neunjährigen erlauben, den Frauen das Verlassen des Hauses ohne Erlaubnis des Mannes verbieten. Vergewaltigung in der Ehe werde gestattet, die Rechte der Mütter im Falle einer Scheidung massiv geschwächt: Das Sorgerecht kann nur Vätern oder Großvätern übertragen werden.§

Ich frage Sie, sehr geehrter Herr Struck: ist dies die Moralvorstellung die unsere Bundeswehr am Hindukusch verteidigen soll?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Etzel,

zunächst zu meiner von Ihnen leider nicht ganz richtig zitierten Äußerung zu Afghanistan: Ich habe vor etlichen Jahren das deutsche Engagement in Afghanistan mit dem Satz begründet: „Deutschlands Sicherheit wird auch am Hindukusch verteidigt“.Damit habe ich zum Ausdruck bringen wollen, dass angesichts neuer Bedrohungen wie dem internationalen Terrorismus die Verteidigung unserer Sicherheit nicht zwingend an den Landesgrenzen enden kann.

Auslöser für die Entscheidung etwa, sich in Afghanistan zu engagieren, war eine konkrete Bedrohung auch unserer Sicherheit in Deutschland. Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA mit mehreren tausend Toten und Verletzten waren maßgeblich von Afghanistan aus vorbereitet worden, wo die Taliban den Terroristen einen Rückzugsraum geboten hatten, den sie für ihre Ausbildung und die Vorberei-tung von Anschlägen nutzen konnten. Die Attentäter von New York und Washington hatten in Deutschland eine wichtige Operationsbasis. Die Bedrohung auch für Deutschland war also sehr konkret. Das gerät heute gelegentlich leider in Vergessenheit.

Ziel des internationalen Engagements in Afghanistan ist es, das von dreißig Jahren Krieg zermürbte Land wieder aufzubauen und den Menschen dort neue Lebensperspektiven zu eröffnen, um dem Terrorismus den Nährboden aus Armut und fehlenden Lebenschancen zu entziehen. Die Bundeswehr sorgt dabei für das notwendige sichere Umfeld.

Voraussetzung für einen Staat, in dem Wohlstand und Lebensperspektiven sich entwickeln können, sind Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und funktionierende Institutionen, die diese Prinzipien durchsetzen. Einen Staat, der nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen arbeitet, kann man aber nicht am Reißbrett entwerfen. Er muss schrittweise aufgebaut werden, seine Prinzipien müssen in der Bevölkerung Platz greifen. Dies ist eine Aufgabe, die nicht in wenigen Monaten oder Jahren zu bewältigen ist. Der von Ihnen zitierte Gesetzentwurf zeigt einerseits, dass paternalistische Grundsätze noch immer die gesellschaftliche Wirklichkeit Afghanistans prägen. Die innerafghanische Auseinandersetzung, bei der Frauen zum Beispiel von ihrem Recht Gebrauch machen, öffentlich zu demonstrieren, zeigt andererseits, wieviel sich bereits verändert hat in den vergangenen Jahren. Die internationalen, aber auch die innerafghanischen Proteste haben nach meinem Kenntnisstand inzwischen dazu geführt, dass die Gesetzesvorlage nicht in Kraft treten konnte.

Ähnliche Rückfälle in altes Denken sind auch für die Zukunft in Afghanistan nicht auszuschließen. Wenn sich aus der öffentlichen Kontroverse und dem innerafghanischen Widerstand gegen solche Rückfälle eine lebendige Demokratie eigener afghanischer Prägung entwickelt, wären wir unserem Ziel ein wichtiges Stück näher gekommen.

Mit freundlichen Grüßen