Frage an Peter Struck von Alexandra F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dr. Peter Struck
In den letzten Jahren wurde von politischer Seite immer wieder betont, mehr finanzielle Mittel für den Bildungsbereich bereitzustellen.
Allerdings dringt sich immer mehr die Frage auf, wo wirklich etwas getan wird.
Während der Staat zur Zeit Milliarden Euro den Banken zur Verfügung stellt, bleibt für Schulen bzw. Jugendliche nicht viel übrig.
Immer mehr Eltern sind nicht mehr in der Lage, ihrem Kind eine ihren Fähigkeiten entsprechende und „angemessene“ Ausbildung zu finanzieren.
Um nur einige Probleme zu nennen:
Nach wie vor leiden unsere Schulen an Lehrermangel;
Vielen unserer Bildungsstätten mangelt es an dringend benötigten finanziellen Mitteln für Ausstattung und Renovierung.
Benachteiligte der gegenwärtigen Bildungspolitik sind vor allem die Schüler.
In Ihrem Wahlkreis sieht es folgendermaßen aus: Nach Vollendung des zehnten Schuljahres müssen die Schüler die Kosten für ihre Anfahrten (öffentliche Verkehrsmittel) selbst übernehmen; dort fallen Kosten zwischen ca. 40 bis über 70 Euro im Monat an. Außerdem müssen Eltern für die ausgeliehenen Schulbücher ebenfalls Geld aufbringen (sie selbst zu kaufen würde ca. 500 Euro betragen), und haben damit noch lange nicht alle anfallenden Kosten beglichen.
Weiter bleibt inzwischen vielen das Studium verwehrt, da in Niedersachen Studiengebühren von bis zu ca. 700 Euro anfallen.
Diese zusätzlichen Kosten sind auch durch Nebenjobs für viele nicht mehr aufzufangen.
Eltern, die also ein oder sogar mehrere Kinder haben, können diese Summe teilweise nur schwer oder gar nicht aufbringen. Ein guter Bildungsweg steht demnach immer mehr nur wohlhabenden Familien zur Verfügung, wodurch sich die Schere zwischen arm und reich in Deutschland nach und nach vergrößert.
Wieso können Kinder aus ärmeren Verhältnissen nicht die gleichen Chancen erhalten, wie andere?
Wie also gedenken Sie und ihre Partei gegen dieses Problem vorzugehen?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Faust,
für Ihre Zuschrift vom 18. Februar danke ich Ihnen.
Die SPD hat in den Verhandlungen mit CDU/CSU durchgesetzt, dass der Bund den Kommunen finanzielle Mittel für kommunale Investitionsprogramme, aber auch für die Sanierung von Kindergärten und Schulen zur Verfügung stellt.
Dieses kommunale Investitionsprogramm umfasst rund 13,3 Mrd. Euro und enthält einen Anteil der Länder von 3,3 Milliarden Euro. Aus dem gemeinsamen Topf von Bund und Ländern in Höhe von 13,3 Mrd. Euro werden zu zwei Drittel Investitionen in den Bildungsbereich (z. B. Kindergärten, Schulinfrastruktur, Hochschulen und Forschung) und zu einem Drittel in die Modernisierung der Infrastruktur (z. B. Krankenhäuser, Städtebau, ländliche Infrastruktur und Lärmsanierung) finanziert. Weitere Informationen zum Konjunkturpaket finden Sie auf de Internet-Seite der SPD-Bundestagsfraktion unter http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,42529,00.html
Derartige Investitionen des Bundes in Schulen und Kindergärten sind normalerweise nicht möglich, da die Kultushoheit – und damit die Verantwortung für Schulen und Kindergärten - bei den Ländern liegt (Artikel 30 Grundgesetz). Bedauerlicherweise sperren sich CDU und CSU bislang gegen eine Lockerung des Kooperationsverbots des Artikels 104b Grundgesetz, das es dem Bund untersagt, Kommunen finanzielle Hilfen etwa zur Sanierung von Schulen anzubieten. Allerdings bin ich sehr zuversichtlich, dass eine Lockerung des Kooperationsverbots im Rahmen der Föderalismuskommission II noch möglich ist.
Die SPD konnte erreichen, dass mit dem Familienleistungsgesetz Schülerinnen und Schüler aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, zusätzlich 100 Euro erhalten. Sie sollen für den Erwerb der persönlichen Ausstattung für die Schule (Schulranzen, Turnzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialen) verwendet werden. Allerdings nur von Klasse eins bis Klasse zehn. Eine Ausweitung bis zur 13. Klasse lehnte die Union bedauerlicherweise ab. Weitere Informationen zum Familienleistungsgesetz finden Sie unter http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,45468,00.html
In Ihrer Zuschrift weisen sie darauf hin, dass der Staat Banken und Finanzinstituten finanzielle Unterstützung gewährt. Mit dem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte wollen wir aber nicht in erster Linie Bankinteressen, sondern die Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Denn ein stabiler Finanzmarkt dient kleinen und großen Unternehmen und damit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, Gemeinden, jedem, der private Altersvorsorge betreibt und allen Sparern. Und : Die Hilfen für die Banken werden nur mit strengen Auflagen für Finanzinstitutionen und Manager gewährt. Weitere Informationen über das Finanzmarktstabilisierungsgesetz finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_69116/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2008/10/20082010__PM53.html
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen mit diesen Informationen beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck MdB