Frage an Peter Struck von Sabine K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Struck,
mein Anliegen bezieht sich auf die aktuelle Änderung des SGB III zum 01.01.09:
In §1, Abs. 2 Ziele der Arbeitsförderung heißt es: ...die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen zu ermöglichen!
Wie lässt sich dies vereinbaren mit der kompletten und ersatzlosen Streichung der Umzugskostenbeihilfe für Arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit Bedrohte?
Nach der neuen Reglung können keine Umzugskosten mehr übernommen werden. (§55-58 entfällt!) Punkt!
Also wie soll der/die Arbeitslose zukünftig Arbeit außerhalb des Tagespendlerbereiches annehmen, wenn er/sie aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Umzug von mehreren tausend Euro vorfinanzieren muss?
Nach Auskunft der BA in Heide/Holstein sind Umzugskosten nur noch nach SGB II-Leistungen verfügbar.
D.h. also: ich muss erst so lange arbeitslos bleiben, bis ich Leistungen nach SGB II (also Hartz IV) bekomme, um mich dann Auswärts zu bewerben? Das soll "die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen"?
Ich selbst bin durch Arbeitsaufnahme in Ba-Wü von der neuen Regelung betroffen: noch am 30.01.09 wurde mir persönlich Umzugskostenbeihilfe in vollem Umfang zugesagt (Kostenvoranschläge von Speditionen wurden eingefordert etc); am 02.02.09 habe ich meinen Arbeitsvertrag und Mietvertrag in Ba-Wü unterschrieben und meinen Job angetreten, und am 03.02. rief der Berufsberater an und sagte: "Pech gehabt, Leistung gibt`s nicht mehr seit 01.01.09" Jetzt sitze ich hier in Ba-Wü, in 4 Tagen ist der Umzugstermin und ich kann das Geld nicht aufbringen... na dann heißt es wohl vertragsbrüchig werden (Arbeits-, Mietvertrag) und zurück in`s strukturschwache Dithmarschen um mich in die Dauerarbeitslosigkeit zu begeben...
Gute Nacht Deutschland! ;-(
Über Stellungnahme wäre ich sehr dankbar!
MfG
S.K.
Sehr geehrte Frau Kersting,
für Ihre Anfrage vom 10. Februar danke ich Ihnen.
Auch nach der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 1. Januar 2009 können Bezieher von Arbeitslosengeld I Zuschüsse etwa zu Umzugskosten erhalten. Allerdings wurden die bisherigen Zuschüsse für Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Zuschüsse zu Umzugskosten- die bisher in Einzelvorschriften geregelt wurden – jetzt im neuen Vermittlungsbudget gebündelt. Die Vermittler können nun gezielt helfen und entscheiden von nun an frei, was für die Person, die vor ihnen sitzt, notwendig ist.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/28674/2008__10__07__ampi__hintergrund.html
oder der Bundesagentur für Arbeit unter:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Allgemein/Buerger-Aktuelle-Infos.html
Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck MdB