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Frage von Karl S. •

Frage an Peter Struck von Karl S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Struck,
Spiegel Online berichtet heute, dass die Bundesagentur für Arbeit in 2008 ein Verlust von 1.12 Milliarden € ausweist. Hauptgrund hierfür sei die Einrichtung eines Versorgungsfonds für die Pensionäre dieser Behörde in Höhe von 2.5 Milliarden €.

Ich frage Sie hiermit, was die Beiträge der Arbeitnehmer / geber mit den Pensionen von Ba-Beamten zu tun haben. Werden hier nicht schon wieder die Beitragsleistungen analog der Wiedervereinigung zweckentfremdet? Ist die Bezahlung dieser Behörde nicht eine Aufgabe der Allgemeinheit und somit aller Steuerzahler?

Mit freundlichen Grüßen

Karl Spies

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Spies,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und führt ihre Aufgaben in eigener Verantwortung durch. Sie hat gemäß § 71a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) einen eigenen Haushalt und ist gemäß § 387 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oberste Dienstbehörde für ihre Beamten.

Die Bezüge für alle Beschäftigten der BA, d. h. auch die Bezüge für die aktiven Beamten und die Pensionen für die im Ruhestand befindlichen Beamten sind, ebenso wie die Versorgungsrücklage, aus dem Haushalt der BA und damit auch aus Beitragsmitteln zu finanzieren. Nach § 366a SGB III wird zur Finanzierung der Versorgungsausgaben für Beamtinnen und Beamte unter anderem aus einer einmaligen Zuweisung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro und regelmäßigen Zuweisungen der BA ein Versorgungsfonds gebildet. Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen wird auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen ermittelt und ist regelmäßig zu überprüfen.

Die Versorgungsrücklage dient der Absicherung ohnehin zu leistender Haushaltspositionen. Mit der Versorgungsrücklage wird eine Deckung der laufenden und der künftigen gesetzlichen Versorgungsansprüche aller BA-Beamten durch ausreichend hohe Rückstellungen erreicht. Zuvor wurden die Versorgungsausgaben aus dem "laufenden Haushalt" gezahlt mit der Konsequenz, dass die zukünftigen Beitragszahler für die Pensionen der seinerzeit tätigen Beamten (und der jetzigen Pensionäre) aufkommen mussten. Durch die Versorgungsrücklage wird eine bessere periodengerechte Zuordnung von Kosten und Aufwand ermöglicht. Auch ist durch die Bildung einer Versorgungsrücklage ein großer Ausgabenblock der BA abgesichert, für den, bei sich abschwächender Konjunktur, ein zinsloses Darlehen des Bundes an die BA auf Kosten der Steuerzahler erforderlich würde.

Die Beamten der BA arbeiten für die Versicherten der Arbeitslosenversicherung und erhalten ihre Bezüge und Pensionen zu Recht aus dem Versicherungshaushalt. Aus diesem sind nicht nur die Leistungen für die Versicherten zu zahlen, sondern auch alle Personal- und Verwaltungsaufwendungen, die dafür erforderlich sind. Deshalb ist nicht der Bund Dienstherr der BA-Beamten, sondern die Bundesagentur für Arbeit.

Die Ansprüche und Rechte der versicherungspflichtig Beschäftigten werden durch die Versorgungsrücklage nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck MdB