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Peter Struck
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Frage von Karin B. •

Frage an Peter Struck von Karin B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Struck,

ich bin Cellerin und muss jeden Tag zur Arbeit nach Hannover pendeln. Dafür entstehen mir hohe zusätzliche Belastungen jeden Monat. Mein Mann ist ebenfalls Pendler. Wir würden uns gerne ein neues Auto anschaffen. Leider fehlt uns dafür das Geld. So haben wir die aus der "alten" Pendlerpauschale resultierende Einkommenssteuererstattung immer für Anschaffungen genutzt. Leider ist das nicht mehr möglich. Finden Sie nicht, dass es fair wäre, die alte Pendlerpauschale wieder einzuführen und sich dafür einzusetzen? Der Vorschlag von ihrem Kollegen Gabriel, eine Km-Höchstgrenze für das Pendeln festzusetzen, war doch sehr gut. Die Verhältnismäßigkeit würde gewahrt und die überwiegende Mehrheit der Pendler würde nicht weiter bestraft dafür, dass sie hohe Kosten und viel Zeit verwenden, um zu ihrer Arbeit zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Böhme, Celle

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Böhme,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.

Die SPD-Bundestagsfraktion tritt für eine angemessene und sozial ausgewogene Entfernungspauschale ein. CDU und CSU haben in den Koalitionsverhandlungen auf der Kürzung der Entfernungspauschale bestanden. Die SPD hat der Kürzung der Entfernungspauschale schließlich als Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt.

Die Umsetzung der Kürzung wurde bei den Beratungen des Steueränderungsgesetzes 2007 intensiv diskutiert. Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich dabei für eine Fortgeltung der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer ausgesprochen. Diese Lösung wäre der großen Mehrheit der Pendler am Besten gerecht geworden. Sie war jedoch innerhalb der Koalition nicht konsensfähig. Die beschlossene Regelung sieht nunmehr vor, dass Fernpendler im Wege einer Härtefallregelung einen Pauschbetrag von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können.

Hiergegen wurden verschiedene Klagen vor den Finanzgerichten eingereicht. Diese liegen mittlerweile dem Bundesverfassungsgericht vor. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben daher vereinbart, dass sie an der beschlossenen Regelung bis zu der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festhalten werden. Dieses Abwarten geht nicht zu Lasten der Pendler. Aufgrund der Vorläufigkeit der Steuerbescheide bezüglich der Entfernungspauschale können die Steuerpflichtigen ihre etwaigen Ansprüche auch nachträglich geltend machen. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten darlegen wird. Aus dieser Entscheidung wird die Politik Schlüsse ziehen und sie bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Entfernungspauschale berücksichtigen. Die SPD ist dabei weiterhin für alle Optionen einschließlich der Gewährung einer Pendlerpauschale ab dem 1. Entfernungskilometer offen. Eine Neuregelung muss aber auch unter Finanzierungsgesichtspunkten tragfähig sein. Alle diejenigen, die ohne Rücksicht auf die Finanzierungsbedingungen eine Rückkehr zur alten Entfernungspauschale fordern, handeln dagegen unseriös. Dies gilt insbesondere für die CSU, die heute den Eindruck zu erwecken versucht, sie sei an den Beschlüssen der Großen Koalition unbeteiligt gewesen.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird bei einer möglichen Neuregelung der Entfernungspauschale die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen und dabei den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die immer höhere Kosten für die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort in Kauf nehmen müssen, Rechnung tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck