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Peter Struck
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Frage von Raik F. •

Frage an Peter Struck von Raik F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Struck,
Ich stelle ausgerechnet Ihnen diese Frage, da sie als Fraktionsvorsitzender vielleicht eine Antwort darauf wissen sollten.
In der Politikwissenschaft liest man immer wieder das Wort Fraktionsdisziplin. Ich bin in letzter Zeit sehr oft darüber gestolpert und habe sehr lange darüber nachgedacht, das heisst ja nichts anderes, als dass ein Abgeordneter, der als Mitglied einer Fraktion im Bundestag sitzt, sein freies Mandat sozusagen an die Fraktion abtritt, da er aufgrund der Fraktionsdisziplin an die Entscheidungen seiner Fraktion gebunden ist und diese mittragen muss. Ist das freie Mandat, welches im Grundgesetz verankert ist, also praktisch illusorisch? Könnte man es nicht sogar abschaffen. Oder lässt sich überspitzt gesagt die Formulierung treffen: "Die Poltik in Deutschland wird nicht von den Menschen gemacht, sondern von den Parteien"?
Viele Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fischer,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages schließen sich in Fraktionen zusammen und versuchen gemeinsam, politische Vorhaben durchzusetzen. Dazu zählt, dass Mehrheitsentscheidungen der Fraktion von ihren Mitgliedern nach außen vertreten werden. Dies gilt unbeschadet der Freiheit des Mandats und der Gewissensentscheidungen. Darüber hinaus werden die meisten Abgeordneten als Vertreter ihrer Partei gewählt, die sie zur Wahl aufgestellt hat. Gleichzeitig muss sich eine funktionierende Regierung auf eine stabile parlamentarische Mehrheit verlassen können. Ein weiterer Grund für ein geschlossenes Abstimmungsverhalten der Fraktion besteht darin, dass Abgeordnete nicht in allen Politikbereichen die notwendige Fachkenntnis besitzen können und sie sich daher auf die Kenntnis der Fachpolitiker ihrer Fraktion stützen.

Bei Abstimmungen, die zentrale Fragen des menschlichen Lebens betreffen (z.B. gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Formulierung von Patientenverfügungen oder das Stammzellengesetz), sind die Abstimmungen freigegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck