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Peter Struck
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Frage von Robert B. •

Frage an Peter Struck von Robert B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Struck,

wie werden Sie als SPD-Fraktionsvorsitzender mit dem schwerwiegenden Vorwurf von Renate Künast fertig, das Rettungspaket sei ein "500-Milliarden-Euro-Blankoscheck"?

Haben Sie Argumente parat, welche die Feststellung von Frau Künast widerlegen können?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Berg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berg,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Beratungen der vergangenen Woche die parlamentarische Kontrolle des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich gestärkt. Beispielsweise wird ein neuer Sonderausschuss mit eigenen Rechten eingerichtet werden, der umfassend informiert wird und ein Vetorecht bei der Abwicklung des Fonds erhält.

Allerdings lehnen wir das von Bündnis 90/ Die Grünen geforderte Recht des Bundestages auf Einzelfallentscheidungen der Anträge von Banken ab. Entscheidungen dieser Art kann der Bundestag nicht treffen, sie fallen vielmehr unter die Verantwortung der Bundesregierung.

Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat der Bundestag in Paragraf 10 Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen formuliert. Die Einrichtung eines Sonderausschusses des Bundestages wird in Paragraf 10a geregelt, der „vom Bundesministerium der Finanzen über alle den Fonds betreffenden Fragen unterrichtet“ wird. Gleichzeitig wird das Bundesministerium der Finanzen verpflichtet, am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Jahresrechnung des Fonds aufzustellen und der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen. Der Finanzausschuss und der Haushaltsausschuss sind regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu informieren. Der oben erwähnte Sonderausschuss muss in allen Fällen von wesentlicher Bedeutung unverzüglich unterrichtet werden. (Paragraf 11)

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Internet unter http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1982.pdf

Die Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des
Finanzmarktstabilisierungsfonds finden Sie auf den Internet-Seiten des
Bundesfinanzministeriums unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4312/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetze__Verordnungen/Finanzmarktstabilisierungsfonds__Verordnung__anla,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck MdB