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Frage von Harald P. •

Frage an Peter Struck von Harald P. bezüglich Wirtschaft

Warum kann man die Manager nicht gesetzlich für Verluste verantwortlich machen. Siehe Herr Ackermann er will nur kassieren, aber keine materielle Haftung übernehmen. Jeder kleine Mitarbeiter würde bei solchen Arbeitsergebnissen, wie sie unsere Bänker hingelegt haben, fristlos ohne Abfindung entlassen. Dies ist auch gesetzlich geregelt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pohl,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Bereits heute ist die Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte (§§ 93, 116 AktG) strikt geregelt. Sie haften gegenüber der Gesellschaft für leichtestes Verschulden ohne jede höhenmäßige Begrenzung mit ihrem gesamten Privatvermögen. Außerdem gilt eine Beweislastumkehr zu ihren Lasten. Es wurden bisher aber nur selten Schadensersatzsprüche geltend gemacht. Offenbar bedarf es vor allem eines grundlegenden Kulturwandels in den Unternehmensführungen. Insbesondere die Aufsichtsräte müssen künftig ihre Kontrollaufgaben im Sinne des Unternehmens als Ganzem und seiner Anteilseigner verantwortungsbewusster und mit größerem Nachdruck wahrnehmen und im Falle unzureichender Ergebnisse des Managements die gesetzlich möglichen Sanktionen auch durchsetzen.

Das Präsidium der SPD hat bereits am 10. Dezember 2007 die Einsetzung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum Thema “Angemessenheit und Transparenz von Managerbezahlungen” beschlossen und den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Jochen Poß mit der Leitung dieser AG betraut. Die Arbeitsgruppe hat sich unter anderem mit der die Verbesserung der Transparenz, der Begrenzung der Steuerabzugsfähigkeit, der Überprüfung von Nebenleistungen sowie die Verstärkung von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft beschäftigt. Den Bericht der Arbeitsgruppe finden Sie auf den Internet-Seiten der SPD unter http://www.spd.de/show/1746530/280408_SPD-Akt-Managergehaelter.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck MdB