Portrait von Peter Struck
Peter Struck
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Struck zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karl-Heinz S. •

Frage an Peter Struck von Karl-Heinz S. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Peter Struck
Nun bekommen wir Rentner ja eine kleine Erhöhung zum 1.Juli.Danke sagen kann man aber nicht. Die Erhöhung im letzten Jahr brachte uns hier 3 Euro, die dann prompt vom Wohngeld wieder abgezogen wurde. Das bedeutet, das Wohngeld von 15,- Euro wurde auf nunmehr 12 Euro festgelegt. Ich halte das für eine Farce! Zumal ja auch die Pflegeversicherung vom Rentner ganz bezahlt werden muß, im Gegensatz zum Arbeitnehmer, der die Hälfte zahlt. Warum muß der Kleinrentner (670 Euronetto/ 320 Euro netto Ehefrau) unter diesen Gesetzen leiden? Das ist nicht gerecht und das hat sich ja die Partei aufs Fähnchen geschrieben. Kein Wunder, wenn daher die Linke stärker wird und mehr Zulauf bekommt. Ich will das nicht, aber eine SPD, die ihre Bürger so verschaukelt, will ich auch nicht mehr.

Portrait von Peter Struck
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schinor,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass zum 1. Januar 2009 das Wohngeld erhöht wird. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Denn seit der letzten Erhöhung im Jahr 2001 haben sich nicht nur die Mieten deutlich erhöht, sondern insbesondere die Nebenkosten in Form von Heizkosten sind um 50 Prozent gestiegen. Mit der Einbeziehung der Heizkosten in die Wohngeldberechnung helfen wir über 800.000 Menschen in Deutschland.

Die bisherige Berechnungsgrundlage des Wohngeldes war die Bruttokaltmiete. In Zukunft werden die Heizkosten in die Wohngeldberechnung aufgenommen, so dass aus dem Zuschuss zur Kaltmiete jetzt ein Zuschuss zur Warmmiete wird. Dies geschieht bewusst in Form einer Pauschale von rund 30 Prozent, damit weiter ein Anreiz zum Energiesparen gegeben ist. Darüber hinaus werden die Miethöchstbeträge und die Tabellenwerte erhöht. Zurzeit liegen die von den Wohngeldempfängern gezahlten Mieten in knapp 60 Prozent der Fälle über den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen. Die Anhebung der Tabellenwerte hilft vor allem Bewohnern einfacher Wohnungen mit Mieten unterhalb der Höchstbeträge. Damit tragen wir den durchschnittlichen Mietsteigerungen seit 2001 von acht Prozent Rechnung und entlasten die Wohngeldempfänger spürbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck